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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzpolitik, restriktive

Der Begriff der restriktiven Finanzpolitik (auch: restriktive Fiskalpolitik) bezeichnet die Summe aller finanzpolitischen Entscheidungen, die getroffen werden, um die wirtschaftliche Entwicklung durch Senkung der öffentlichen Ausgaben (z.B. Senkung des Subventionsvolumens, verringerte öffentliche Auftragsvergabe) und Steigerung der öffentlichen Einnahmen (z.B. Erhöhung von Steuern) zu dämpfen.

Eine restriktive Finanzpolitik impliziert, dass Überschüsse seitens der öffentlichen Haushalte erzielt werden. Die Überschüsse werden verwendet, um die Verschuldung abzubauen oder um Rücklagen aufzubauen. Dadurch sollen finanzpolitische Spielräume zum Betreiben einer expansiven Finanzpolitik in Phasen des konjunkturellen Abschwungs (wieder-)gewonnen werden. Die restriktive Finanzpolitik soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit das Wirtschaftswachstum abschwächen.

restriktive Finanzpolitik

Eine restriktive Finanzpolitik wird im Sinne des Konzepts der antizyklischen Finanzpolitik im Regelfall in Phasen des konjunkturellen Aufschwungs betrieben, um das Wirtschaftswachstum zu dämpfen. So soll beispielsweise auch eine überhitzende Konjunktur vermieden werden. In Kombination mit der expansiven Finanzpolitik (in konjunkturell schlechten Jahren) soll so gewährleistet werden, dass ein stetiges Wirtschaftswachstum mit nur geringen konjunkturellen Schwankungen erreicht wird.

Gegensatz: expansive Finanzpolitik.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Politik | Haushalts-/Finanzpolitik"
- Linksammlung zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der Parteien im Bundestag
- Linksammlung zu Finanzministerien
- Linksammlung zu Haushalts- und Finanzausschüssen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger