Als Schuldenpolitik bezeichnet man die Gesamtheit aller politischen Entscheidungen, die die Zurückführung des
Schuldenstands oder die Aufnahme neuer
Schulden zur
Finanzierung öffentlicher
Leistungen sowie zur Realisierung bestimmter politischer
Ziele
(z.B. in der Wirtschafts- und Sozialpolitik) zum Gegenstand haben. Die Schuldenpolitik ist ein Teil der
Finanzpolitik.
Schuldenpolitische
Ziele einer Gebietskörperschaft können z.B. sein:
- Erreichung und dauerhafte Aufrechterhaltung der
Schuldenfreiheit
- Dauerhafter Vermeidung einer
Nettoneuverschuldung
- Verringerung des
Geldschuldenbestands auf 500 Euro je Einwohner