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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtfinanzrechnung

Die Gesamtfinanzrechnung ist eine in Staffelform aufgestellte Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen für ein Rechnungsjahr.

Der Begriff der Gesamtfinanzrechnung wird zum einen im Kontext des doppischen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung gebraucht, sofern im Haushaltsplan vom Gesamtfinanzhaushalt oder Gesamtfinanzplan anstatt vom Finanzhaushalt bzw. Finanzplan gesprochen wird.

Als Gesamtfinanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man zum anderen eine Komponente des Gesamtabschlusses. Die Gesamtfinanzrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und Auszahlungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Gesamtfinanzrechnung ist in diesem Kontext vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft. Die Struktur der Gesamtfinanzrechnung richtet sich nach der Struktur der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung.

Untenstehende Grafik ordnet die Gesamtfinanzrechnung in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft ein.

Die Gesamtfinanzrechnung in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Finanzrechnung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger