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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzplan (doppisch)

Der Finanzplan (auch: Gesamtfinanzplan, (Gesamt-)Finanzhaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung. Der Finanzplan wird seinerseits in Teilfinanzpläne untergliedert. Hierbei kann sich die Untergliederung in Teilfinanzpläne entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur orientieren. Der Finanzplan ist für den kommunalen Raum nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Im Finanzplan werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten (ordentlichen) Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der Investitions- und Liquiditätsplanung.

Der Finanzplan ist eine reine Geldflussrechnung und somit zu einem gewissen Teil vergleichbar mit dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt aus der Kameralistik.

Untenstehende Grafik ordnet den Finanzplan in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens der Kernverwaltung ein.

Der Finanzplan in der Doppik

Die Ausgeglichenheit des Finanzplans ist in einigen Bundesländern Teil der Regelungen zum Haushaltsausgleich. In diesem Zusammenhang ist gleichwohl anzumerken, dass der Ausgleich des Finanzplans in der Doppik aufgrund der ressourcenverbrauchsorientierten Konzeption des neuen Haushalts- und Rechnungswesens eher sekundären Charakter hat. Zentral ist vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit vielmehr der Ausgleich des Ergebnishaushalts.

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Finanzplans gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Finanzplan in der Doppik - Einzahlungen und Auszahlungen

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger