Der Teilfinanzplan (auch: Teilfinanzhaushalt) ist in einem
doppischenHaushaltsplan eines von zwei Elementen eines
Teilplans.
Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten
bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht aller Flächenländer.
Der Teilfinanzplan ist die vorgelagerte Planungskomponente zur
Teilfinanzrechnung.
Der Teilfinanzplan umfasst die geplanten
Ein- und
Auszahlungen des betreffenden Teilbereichs (z.B.
Produktbereich,
Produktgruppe,
Produkt), wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf
Investitionsmaßnahmen und teils auch
Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener
Salden zulässig ist.
Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz wird für die Teilfinanzpläne
lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.