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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilfinanzplan

Der Teilfinanzplan (auch: Teilfinanzhaushalt) ist in einem doppischen Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines Teilplans. Verpflichtende Regelungen zur Aufstellung von Teilfinanzhaushalten bzw. -plänen existieren im kommunalen doppischen Haushaltsrecht aller Flächenländer. Der Teilfinanzplan ist die vorgelagerte Planungskomponente zur Teilfinanzrechnung.

Der Teilfinanzplan umfasst die geplanten Ein- und Auszahlungen des betreffenden Teilbereichs (z.B. Produktbereich, Produktgruppe, Produkt), wobei in einigen Ländern eine weitgehende Beschränkung der auf Investitionsmaßnahmen und teils auch Investitionsförderungsmaßnahmen inklusive verschiedener Salden zulässig ist. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz wird für die Teilfinanzpläne lediglich die Darstellung der Investitionen vorgegeben.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Finanzplan (doppisch)"
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger