Sind die Erträge größer als die
Aufwendungen, so spricht man vom
Jahresüberschuss.
Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, so spricht man vom
Jahresfehlbetrag.
Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz,
Jahresfehlbeträge vermindern es.
Das Jahresergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das
außerordentliche Jahresergebnis.
Das ordentliche Jahresergebnis stellt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar.
Das Ergebnis aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Jahresergebnisses
abgebildet.
Das Jahresergebnis als Saldo aus Erträgen (=
Ressourcenaufkommen einer Periode) und Aufwendungen (=
Ressourcenverbrauch einer Periode) gilt als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit.
D.h., sofern die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen vollständig zu decken,
so ist in der betrachteten Rechnungsperiode per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden.
Alternativ zum Jahresergebnis wird in Generationengerechtigkeitsdebatten z.T. auch speziell auf das
ordentliches Jahresergebnis abgespielt, da dieses außerordentliche Vorgänge ausblendet (und damit z.B. weniger manipulationsanfällig ist).