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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresergebnis, ordentliches (doppisch)

Das ordentliche Jahresergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus der Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen.

ordentliches Jahresergebnis (Doppik): Fehlbetrag, Ausgleich, Überschuss

Das ordentliche Jahresergebnis stellt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit im betrachteten Rechnungsjahr dar.

Der Ausgleich des ordentlichen Jahresergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit. Ist das ordentliche Jahresergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann festgehalten werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Jahresergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.

Gegensatz: außerordentliches Jahresergebnis.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger