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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresergebnis, außerordentliches (doppisch)

Das außerordentliche Jahresergebnis ergibt sich in der doppischen Ergebnisrechnung aus dem Saldo von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen.

außerordentliches Jahresergebnis (Doppik): Fehlbetrag, Ausgleich, Überschuss

Das außerordentliche Jahresergebnis bildet das Ergebnis aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten Rechnungsjahr ab.

Gegensatz: ordentliches Jahresergebnis.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger