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Jahresergebnis, außerordentliches (doppisch)
Das außerordentliche
Jahresergebnis
ergibt sich in der
doppischen
Ergebnisrechnung
aus dem
Saldo
von
außerordentlichen Erträgen
und
außerordentlichen Aufwendungen
.
Das außerordentliche Jahresergebnis bildet das Ergebnis aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten
Rechnungsjahr
ab.
Gegensatz:
ordentliches Jahresergebnis
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth
Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)
ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro
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Erich Schmidt Verlag
© Andreas Burth, Marc Gnädinger