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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsausführung

Unter der Haushaltsausführung versteht man den Vollzug des (kameralen bzw. doppischen) Haushaltsplans einer öffentlichen Gebietskörperschaft.

Die Rechnungslegung über die Haushaltsausführung erfolgt in der Kameralistik über die Jahresrechnung bzw. die Haushaltsrechnung. In der Doppik wird mittels des Jahresabschlusses Rechenschaft über die Haushaltsausführung abgelegt.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Unterjährige Berichterstattung über den Haushaltsvollzug in Kommunen (Blog-Eintrag vom
  26.5.2015)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger