Als Personalaufwendungen werden all diejenigen Aufwendungen
bezeichnet, die für die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens bzw. der jeweiligen öffentlichen Verwaltung anfallen.
Zu den Personalaufwendungen einer Verwaltung zählen v.a. Beamtenbezüge, Angestelltenvergütungen,
Arbeiterlöhne und die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Ferner sind auch Zuführungen
zu den Pensionsrückstellungen für Beamte zu den Personalaufwendungen zu rechnen.
Die Personalaufwendungen machen im öffentlichen Sektor einen großen Teil der gesamten Aufwendungen aus. Die geplanten
Personalaufwendungen sind im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Die realisierten Personalaufwendungen werden in der
Ergebnisrechnung ausgewiesen.