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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fixkosten

Fixkosten (gesamt & pro Stück) - Verlauf Unter Fixkosten versteht man diejenigen Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung bzw. Ausbringungsmenge sind, d.h. sie bleiben bei Beschäftigungsänderungen konstant. Die Fixkosten pro Stück fallen mit zunehmender Ausbringungsmenge.

Beispiele für Fixkosten sind Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Gemeinkosten sind häufig Fixkosten - es gibt aber auch eine Reihe von Fällen, in denen Gemeinkosten variablen oder semi-variablen Charakter haben.

Im Kontext der Fixkostendeckungsrechnung wird der Block der fixen Kosten differenzierter dargestellt. So kann bspw. unterschieden werden zwischen Produktfixkosten, Produktgruppenfixkosten, Bereichsfixkosten und Betriebs-/Unternehmensfixkosten.

Einen Sonderfall der fixen Kosten stellen die sprungfixen Kosten dar.

Gegensatz: variable Kosten.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger