Werden zusätzlich zu den Kern- und Extrahaushalten auch die sonstigen
öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) einbezogen, so spricht man vom
öffentlichen Bereich. Der öffentliche Gesamthaushalt stellt insofern eine Teilmenge des öffentlichen Bereichs dar. Die Abgrenzung nach dem öffentlichen Bereich stellt - im Vergleich zur Abgrenzung nach dem öffentlichen Gesamthaushalt - eine verhältnismäßig neue Abgrenzung dar. So wird z.B. die
Staatsverschuldung erst seit der
Schuldenstatistik 2010 auch für den öffentlichen Bereich berichtet.
Nachfolgende Abbildung gemäß Schuldenstatistik zeigt graphisch den Umfang des öffentlichen Gesamthaushalts und nennt typische Beispiele für Extrahaushalte.
Der Begriff des öffentlichen Gesamthaushalts ist Synonym zum Begriff des
Sektors Staat.