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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentlicher Gesamthaushalt

Beim öffentlichen Gesamthaushalt handelt es sich um eine Form der Abgrenzung öffentlicher Einheiten zu finanzstatistischen Zwecken. Der öffentliche Gesamthaushalt setzt sich zusammen aus den Kernhaushalten von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und gesetzlicher Sozialversicherung sowie den Extrahaushalten. Der öffentliche Gesamthaushalt ist eine in öffentlichen Diskussionen vergleichsweise häufig verwendete Abgrenzung.

Werden zusätzlich zu den Kern- und Extrahaushalten auch die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) einbezogen, so spricht man vom öffentlichen Bereich. Der öffentliche Gesamthaushalt stellt insofern eine Teilmenge des öffentlichen Bereichs dar. Die Abgrenzung nach dem öffentlichen Bereich stellt - im Vergleich zur Abgrenzung nach dem öffentlichen Gesamthaushalt - eine verhältnismäßig neue Abgrenzung dar. So wird z.B. die Staatsverschuldung erst seit der Schuldenstatistik 2010 auch für den öffentlichen Bereich berichtet.

Nachfolgende Abbildung gemäß Schuldenstatistik zeigt graphisch den Umfang des öffentlichen Gesamthaushalts und nennt typische Beispiele für Extrahaushalte.

Schalenkonzept: Öffentlicher Gesamthaushalt

Der Begriff des öffentlichen Gesamthaushalts ist Synonym zum Begriff des Sektors Staat.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts"
- Linksammlung zu Finanzstatistiken


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger