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Kommunale Auslagerungen
Kommunale Auslagerungen
13. Februar 2011 |
Autor: Marc Gnädinger
Zahlreiche Gemeinden und Gemeindeverbände lagern einen Teil ihrer Aufgaben aus den Kernhaushalten aus.
Typisch ist beispielsweise die Aufgabenerledigung durch rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder
rechtlich selbstständige öffentliche Unternehmen.
Die Motive für dieses Vorgehen sind durchaus unterschiedlich, zum Beispiel:
- Betriebswirtschaftliche Motive, u.a. weil bei Auslagerungen auf Basis der kaufmännischen Buchführung
wirtschaftlicher gearbeitet werden kann, wobei dieses Argument vor dem Hintergrund der zunehmenden
Doppik-Einführung perspektivisch an Bedeutung verlieren dürfte.
- Verlagerung von
Schuldenteilen, um einen Teil der Verschuldung aus dem direkten Blick der Bürger und zuweilen auch der Politik zu verstecken.
- Einzelne Aufgabenbereiche werden deshalb ausgelagert und durch langfristig angelegte Verträge "abgesichert", um sie bei schwieriger Haushalts- und Verschuldungssituation vor dem "direkten Zugriff" der Aufsicht zu bewahren.
Eine Pauschalerklärung, warum Kommunen Aufgabenteile auslagern, ist indes nicht bestimmbar.
Insbesondere Finanzkennzahlen-Vergleiche zwischen einzelnen Kommunen müssen auch den
Aspekt der Aufgabenerledigung in
Auslagerungen beachten. Das gilt v.a. für Analysen
zur Verschuldung, sowie zu Personal- und Investitionsausgaben. Werden hier die ausgelagerten
Einheiten nicht mit betrachtet, führen einschlägige Untersuchungen schnell zu falschen Ergebnissen.
Entsprechende Studien unter Berücksichtigung der Auslagerungen einzelner Gemeinden und
Gemeindeverbände werden mittlerweile für einzelne Länder erstellt. Prominente Beispiele
sind Reports unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Martin Junkernheinrich zu den Ländern
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die im Internet abgerufen werden können:
» Kommunaler Finanz- und Schuldenreport Brandenburg
» Kommunaler Finanz- und Schuldenreport Nordrhein-Westfalen
» Kommunaler Finanz- und Schuldenreport Rheinland-Pfalz
Vor dem Hintergrund der Doppik-Einführung ist im Kontext der Auslagerungen auch das Thema des
Gesamtabschlusses von Interesse. Eine Aufbereitung der einschlägigen, unterschiedlichen
Rechtsregelungen zu diesem Themenkomplex hat jüngst Prof. Jürgen Gornas erstellt:
» Der kommunale Gesamtabschluss im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen
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