Unter der formellen Privatisierung versteht man eine Form der
Leistungsprivatisierung.
Im Rahmen einer formellen Privatisierung wird eine vormals in der Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft
erbrachte öffentliche Aufgabe auf ein im öffentlichen Eigentum stehendes
öffentliches Unternehmen
in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform übertragen. Man spricht in diesem Kontext auch von sog.
Auslagerungen bzw.
Ausgliederungen.
Die formelle Privatisierung stellt indes eine "unechte" Form der
Privatisierung
dar, da faktisch weiterhin der Staat die öffentliche Aufgabe wahrnimmt.