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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Privatisierung, formelle

Privatisierungsformen: formelle Privatisierung Unter der formellen Privatisierung versteht man eine Form der Leistungsprivatisierung. Im Rahmen einer formellen Privatisierung wird eine vormals in der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft erbrachte öffentliche Aufgabe auf ein im öffentlichen Eigentum stehendes öffentliches Unternehmen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform übertragen. Man spricht in diesem Kontext auch von sog. Auslagerungen bzw. Ausgliederungen. Die formelle Privatisierung stellt indes eine "unechte" Form der Privatisierung dar, da faktisch weiterhin der Staat die öffentliche Aufgabe wahrnimmt.

Gegensatz: materielle Privatisierung.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger