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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Privatisierung

Als Privatisierung bezeichnet man die Übertragung von öffentlichem Vermögen und/oder öffentlichen Aufgaben auf Private (insb. privatwirtschaftliche Unternehmen).

Formen der Privatisierung Bei der Verringerung des öffentlichen Leistungsangebots durch Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private spricht man auch von der sog. Leistungsprivatisierung. Die häufig mit einer Leistungsprivatisierung einhergehende Übertragung (d.h. der Verkauf) von im öffentlichen Eigentum stehendem Vermögen an Private bezeichnet man auch als Vermögensprivatisierung.

Im Kontext der Leistungsprivatisierung wird ferner unterschieden zwischen der formellen und der materiellen Privatisierung. Bei der formellen Privatisierung wird eine vormals in der Kernverwaltung erbrachte öffentliche Aufgabe nun durch ein im öffentlichen Eigentum stehendes öffentliches Unternehmen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform wahrgenommen. Man spricht in diesem Kontext auch von sog. Auslagerungen bzw. Ausgliederungen. Die formelle Privatisierung stellt indes eine "unechte" Form der Privatisierung dar, da faktisch weiterhin der Staat die öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Im Rahmen der materiellen Privatisierung wird die öffentliche Aufgabe im Gegensatz dazu an ein im privaten Eigentum stehendes Unternehmen übertragen ("echte" Privatisierung).

Nicht zuletzt kann im Kontext der Vermögensprivatisierung unterschieden werden zwischen der Vollprivatisierung und der Teilprivatisierung. Eine Vollprivatisierung impliziert hierbei eine 100%ige Übertragung des Eigentums an dem ehemals öffentlichen Vermögen an Private. Im Zuge einer Teilprivatisierung wird demgegenüber nur ein Teil des Eigentums (z.B. 49%) an Private übertragen. Aus einer Teilprivatisierung entsteht damit ein Unternehmen, das teilweise im Privateigentum und teilweise im öffentlichen Eigentum steht.

Motive für eine Privatisierungsentscheidung können z.B. sein:
  • Stärkung der Innen- und Außenfinanzierungsmöglichkeiten
  • Entlastung der öffentlichen Haushalte durch eigenständige Finanzierung der Ausgliederungen
  • Flexiblere Personalpolitik
  • Höhere Flexibilität in der Organisation (z.B. durch Loslösung von Dienstrecht, Haushaltsrecht etc.)
  • Förderung von Leistungs- und Innovationsbereitschaft
  • Schnellere, flexiblere Entscheidungsprozesse
  • Haftungsbeschränkung für Trägerkörperschaft durch Rechtsform der GmbH oder AG
  • Steuerliche Erleichterungen (z.B. Vorsteuerabzug)
Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung einer Privatisierung besteht darin, dass die öffentliche Verwaltung in der Lage sein muss, sich von der betreffenden Aufgabe zu lösen. Bindungen können z.B. im politischen Bereich, in bisherigen Investitionen ins Anlage- und Umlaufvermögen oder im Dienstrecht des im jeweiligen Aufgabenbereich beschäftigten Personals liegen.

Seitens der Privaten muss umgekehrt als Voraussetzung für eine erfolgreiche (materielle) Privatisierung insb. die Bereitschaft zur Leistungsübernahme vorliegen. Hierzu gilt es v.a. die Rentabilitätsziele und Sicherheitsvorstellungen der Privaten fördern. Mögliche Anreiz-/Fördermaßnahmen sind: Subventionen, Bürgschaften, Konkurrenzausschluss etc.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger