Als Privatisierung bezeichnet man die Übertragung von öffentlichem
Vermögen und/oder öffentlichen Aufgaben auf Private (insb. privatwirtschaftliche Unternehmen).
Bei der Verringerung des öffentlichen Leistungsangebots durch Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Private spricht man auch von der sog.
Leistungsprivatisierung. Die häufig mit einer Leistungsprivatisierung einhergehende Übertragung (d.h. der Verkauf) von im öffentlichen Eigentum stehendem
Vermögen an Private bezeichnet man auch als
Vermögensprivatisierung.
Im Kontext der Leistungsprivatisierung wird ferner unterschieden zwischen der
formellen und der
materiellen Privatisierung.
Bei der formellen Privatisierung wird eine vormals in der Kernverwaltung erbrachte öffentliche Aufgabe nun durch ein im
öffentlichen
Eigentum stehendes
öffentliches Unternehmen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform wahrgenommen. Man spricht in
diesem Kontext auch von sog.
Auslagerungen bzw.
Ausgliederungen. Die formelle Privatisierung stellt indes eine "unechte" Form der
Privatisierung dar, da faktisch weiterhin der Staat die öffentliche Aufgabe wahrnimmt.
Im Rahmen der materiellen Privatisierung wird die öffentliche Aufgabe im Gegensatz dazu an ein im privaten Eigentum stehendes Unternehmen
übertragen ("echte" Privatisierung).
Nicht zuletzt kann im Kontext der Vermögensprivatisierung unterschieden werden zwischen der
Vollprivatisierung und der
Teilprivatisierung.
Eine Vollprivatisierung impliziert hierbei eine 100%ige Übertragung des Eigentums an dem ehemals öffentlichen Vermögen an Private.
Im Zuge einer Teilprivatisierung wird demgegenüber nur ein Teil des Eigentums (z.B. 49%) an Private übertragen. Aus einer Teilprivatisierung entsteht
damit ein Unternehmen, das teilweise im Privateigentum und teilweise im öffentlichen Eigentum steht.
Motive für eine Privatisierungsentscheidung können z.B. sein:
Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung einer Privatisierung besteht darin, dass die öffentliche Verwaltung in der Lage
sein muss, sich von der betreffenden Aufgabe zu lösen. Bindungen können z.B. im politischen Bereich, in bisherigen
Investitionen ins
Anlage- und
Umlaufvermögen oder im Dienstrecht des im jeweiligen Aufgabenbereich beschäftigten Personals liegen.
Seitens der Privaten muss umgekehrt als Voraussetzung für eine erfolgreiche (materielle) Privatisierung insb. die Bereitschaft
zur Leistungsübernahme vorliegen. Hierzu gilt es v.a. die
Rentabilitätsziele und Sicherheitsvorstellungen der Privaten fördern. Mögliche Anreiz-/Fördermaßnahmen sind:
Subventionen,
Bürgschaften, Konkurrenzausschluss etc.