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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilprivatisierung

Formen der Privatisierung: Teilprivatisierung Der Begriff der Teilprivatisierung bezeichnet eine Form der Vermögensprivatisierung. Bei einer Teilprivatisierung wird das Eigentum an öffentlichem Vermögen nicht vollständig, sondern nur teilweise an Private übertragen/veräußert. Aus einer Teilprivatisierung entsteht damit ein Unternehmen, das zu einem Teil im Privateigentum und zu einem anderen Teil im öffentlichen Eigentum steht. Der Prozentsatz des an Private übertragenen Eigentums kann z.B. bei 49% liegen. In diesem Fall wäre sichergestellt, dass die öffentliche Hand weiterhin die Kontrolle über das Vermögen hat. Es sind jedoch grundsätzlich auch andere Prozentsätze von 1% bis 99% denkbar.

Gegensatz: Vollprivatisierung.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger