Der Begriff der
Teilprivatisierung bezeichnet eine Form der
Vermögensprivatisierung.
Bei einer Teilprivatisierung wird das Eigentum an öffentlichem
Vermögen nicht vollständig,
sondern nur teilweise an Private übertragen/veräußert. Aus einer Teilprivatisierung entsteht damit
ein Unternehmen, das zu einem Teil im Privateigentum und zu einem anderen Teil im öffentlichen Eigentum steht. Der Prozentsatz des an Private
übertragenen Eigentums kann z.B. bei 49% liegen. In diesem Fall wäre sichergestellt, dass die öffentliche Hand weiterhin die Kontrolle
über das Vermögen hat. Es sind jedoch grundsätzlich auch andere Prozentsätze von 1% bis 99% denkbar.