Die materielle
Privatisierung bezeichnet eine Form der
Leistungsprivatisierung.
Bei der materiellen Privatisierung wird eine öffentliche Aufgabe auf einen privaten Aufgabenträger, d.h. ein im privaten Eigentum stehendes
Unternehmen, übertragen.
Eine Aufgabenübertragung auf ein im öffentlichen Eigentum stehendes, in privatrechtlicher Rechtsform geführtes
öffentliches Unternehmen
stellt indes keine materielle Privatisierung dar. Man spricht hier von der sog. formellen Privatisierung.