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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Privatisierung, materielle

Privatisierungsformen: materielle Privatisierung Die materielle Privatisierung bezeichnet eine Form der Leistungsprivatisierung. Bei der materiellen Privatisierung wird eine öffentliche Aufgabe auf einen privaten Aufgabenträger, d.h. ein im privaten Eigentum stehendes Unternehmen, übertragen.

Eine Aufgabenübertragung auf ein im öffentlichen Eigentum stehendes, in privatrechtlicher Rechtsform geführtes öffentliches Unternehmen stellt indes keine materielle Privatisierung dar. Man spricht hier von der sog. formellen Privatisierung.

Gegensatz: formelle Privatisierung.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger