Die Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG) bezeichnen mehrere Prinzipien, die bei der Aufstellung von
Gesamtabschlüssen zu beachten sind. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung ergeben sich v.a. aus der Anforderung an den Gesamtabschluss, ein finanzwirtschaftliches Gesamtbild der
Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und
Ertragslage des
Konzerns Gebietskörperschaft in der Form zu zeichnen, als seien die Gebietskörperschaft und die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden
Auslagerungen eine Einheit (sog.
Einheitstheorie).