Die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB) sind allgemeine Regeln zur Buchführung und Bilanzierung für öffentliche Verwaltungen im Rahmen der Doppik.
Sie wurden entwickelt, weil das
Handelsgesetzbuch mit seinem
Gläubigerschutz und der Funktion der Ausschüttungsbemessung nicht
hinreichend der Zwecksetzung einer öffentlichen
Rechnungslegung entspricht. Von diesen Zwecksetzungen ausgehend wurden die
Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB) in Abgrenzung zu den
privatwirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und deren notwendigen Modifikation entwickelt.