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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Buchführung

Der Begriff Buchführung bezeichnet die systematische, lückenlose und betragsmäßige Dokumentation aller Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfälle innerhalb einer Abrechnungsperiode. Die Buchführung hat dabei auf der Grundlage von Belegen zu erfolgen.

Die Buchführung dient sowohl dem internen, als auch dem externen Rechnungswesen als Informationslieferant. Auf Grundlage der Daten aus der Buchführung wird auch der Jahresabschluss erstellt.

Im Wesentlichen werden drei Buchführungssysteme unterschieden:
- einfache Buchführung
- kamerale Buchführung
- doppelte Buchführung

Obwohl die Begriffe Buchhaltung und Buchführung häufig synonym verwendet werden, bezeichnen sie streng genommen nicht dasselbe. Der Begriff Buchhaltung bezeichnet diejenige Abteilung in einem Unternehmen bzw. in einer öffentlichen Verwaltung, die für die Buchführung verantwortlich ist.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Buchführung | Rechnungswesen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger