Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » B » Buchführung, kamerale

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Buchführung, kamerale

Die kamerale Buchführung ist eine Art der Buchführung. Bei der kameralen Buchführung wird eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt. Die kamerale Buchführung wird v.a. in der öffentlichen Verwaltung und z.T. auch in öffentlichen Betrieben angewendet. Im Zuge von Haushaltsreform-Bestrebungen in den verschiedenen Bundesländern soll jedoch v.a. auf kommunaler Ebene die kamerale Buchführung durch die doppelte Buchführung (Doppik) abgelöst werden.

In der kameralen Buchführung werden - im Gegensatz zur doppelten Buchführung - einseitige Konten mit mehreren Spalten (Soll, Ist, Rest) geführt. Die Gliederung der Konten orientiert sich am Haushaltsplan.

Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfälle werden im System der kameralen Buchführung i.d.R. nur auf einem Konto verbucht. Gleichzeitig verursachen Geschäfts- bzw. Verwaltungsvorfälle auf diesem Konto jedoch zwei Buchungen: eine Soll-Buchung und eine Ist-Buchung. Die Soll-Buchung (sog. Soll-Stellung) erfolgt, sobald eine Einnahme oder Ausgabe fällig wird. Die Ist-Buchung wird dann vorgenommen, wenn die Zahlung tatsächlich geleistet wurde (Ist-Ausgabe) bzw. tatsächlich eingenommen wurde (Ist-Einnahme).

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs 'einfache Kameralistik'
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Zitate zum Thema "Buchführung | Rechnungswesen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger