Unter einem Geschäftsvorfall (auch: Verwaltungsvorfall, Finanzvorfall) versteht man ein im Rahmen des Verwaltungs-
bzw. Geschäftsprozesses aufgetretenes Ereignis, welches mit finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen bzw. die
öffentliche Verwaltung verbunden ist. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Geschäftsvorfall von der
Buchführung zu erfassen ist.
Folglich ist auch jeder Geschäftsvorfall durch einen Beleg
zu dokumentieren (Belegprinzip).
Die Begriffe Verwaltungsvorfall und Finanzvorfall werden i.d.R. lediglich im Zusammenhang mit öffentlichen
Verwaltungen verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl in Unternehmen als auch in der
öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.