Ein Verwaltungsvorfall (auch: Finanzvorfall, Geschäftsvorfall) bezeichnet ein im Verwaltungsprozess aufgetretenes Ereignis,
das mit finanziellen Auswirkungen auf die betrachtete öffentliche Verwaltung verbunden ist. Grundsätzlich ist
jeder Verwaltungsvorfall von der Buchführung zu
erfassen und durch einen Beleg zu dokumentieren
(Belegprinzip).
Die Begriffe Finanzvorfall und Verwaltungsvorfall werden in der Regel lediglich im Kontext der öffentlichen Verwaltung verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.