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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage

Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG) der besagt, dass die Jahresabschlüsse aller im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-/Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten (Kernverwaltung und Auslagerungen) auf denselben Abschlussstichtag sowie auf dasselbe Rechnungs-/Geschäftsjahr aufzustellen sind. Der Abschlussstichtag ist beim Konzern-/Gesamtabschluss einer öffentlichen Gebietskörperschaft stets der 31.12. des jeweiligen Rechnungsjahrs.

Liegt der Abschlussstichtag einer zu konsolidierenden Auslagerung mehr als drei Monate vor dem 31.12., so ist für diese Auslagerung ein Zwischenabschluss aufzustellen. Liegt der Abschlussstichtag innerhalb des 3-Monats-Zeitraums, ist i.d.R. im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Zwischenabschluss aufgestellt werden muss oder ob auf selbigen verzichtet werden kann.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger