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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Gesamtabschluss)

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet einen Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), der besagt, dass von den Vorschriften zur Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses (und hier insb. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung) im Einzelfall abgewichen werden kann, sofern der für den jeweiligen Sachverhalt notwendige Rechnungslegungsaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der dargelegten (zusätzlichen) Informationen steht (sog. Verhältnismäßigkeit).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger