Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Gesamtabschluss)
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet einen
Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), der besagt, dass von den Vorschriften zur Erstellung des
Gesamt-/Konzernabschlusses (und hier insb. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung) im Einzelfall abgewichen werden kann, sofern der für den jeweiligen Sachverhalt notwendige
Rechnungslegungsaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der dargelegten (zusätzlichen) Informationen steht (sog. Verhältnismäßigkeit).