Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), der besagt, dass der
Konzern-/Gesamtabschluss einer
öffentlichen Gebietskörperschaft grundsätzlich in einer einheitlichen Währung aufzustellen ist. Im Falle deutscher Gebietskörperschaften ist diese Währung grundsätzlich der Euro. Sofern der
Jahresabschluss einer in den Konzern-/Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheit in einer anderen Währung (z.B. in US-Dollar) aufgestellt wird, ist dieser in Euro umzurechnen.