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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung

Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), der besagt, dass der Konzern-/Gesamtabschluss einer öffentlichen Gebietskörperschaft grundsätzlich in einer einheitlichen Währung aufzustellen ist. Im Falle deutscher Gebietskörperschaften ist diese Währung grundsätzlich der Euro. Sofern der Jahresabschluss einer in den Konzern-/Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheit in einer anderen Währung (z.B. in US-Dollar) aufgestellt wird, ist dieser in Euro umzurechnen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger