Das realisierbare Vermögen ist derjenige Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens, der veräußert werden kann, ohne die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Kommune damit zu beeinträchtigen.
Eine Trennung des kommunalen Vermögens in realisierbares Vermögen und Verwaltungsvermögen ist z.B. in Niedersachsen möglich. Andere Länder, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, trennen das Vermögen in Anlage- und Umlaufvermögen.