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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter

Sofern die Schulden einer Gebietskörperschaft größer sind als ihr Vermögen, ist auf der Aktivseite der Bilanz (Vermögensrechnung) ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen. Dieser wird auch als sog. negatives Eigenkapital bezeichnet. Die Gebietskörperschaft gilt in diesem Fall als überschuldet.

Bilanz: nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Im kommunalen Haushaltsrecht einiger Länder wird ein negatives Eigenkapital explizit verboten.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger