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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter
Sofern die
Schulden
einer
Gebietskörperschaft
größer sind als ihr
Vermögen
, ist auf der
Aktivseite
der
Bilanz
(
Vermögensrechnung
) ein nicht durch
Eigenkapital
gedeckter
Fehlbetrag
auszuweisen. Dieser wird auch als sog. negatives Eigenkapital bezeichnet. Die Gebietskörperschaft gilt in diesem Fall als
überschuldet
.
Im kommunalen
Haushaltsrecht
einiger Länder wird ein negatives Eigenkapital explizit verboten.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth
Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)
ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro
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© Andreas Burth, Marc Gnädinger