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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Überschuldung
Die Überschuldung bezeichnet den Zustand, dass das gesamte
Vermögen
eines
Schuldners
die Summe seiner ausstehenden
Schulden
nicht mehr deckt.
Eine
Gebietskörperschaft
gilt entsprechend formell als überschuldet, wenn das gesamte in der
Bilanz
ausgewiesene Vermögen kleiner ist, als das
Fremdkapital
. Das
Eigenkapital
ist in diesem Falle negativ und wird als "
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
" auf der
Aktivseite
der Bilanz ausgewiesen.
Siehe auch:
-
Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
-
Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
-
Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
-
Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
-
Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
-
Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
-
Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger