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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsabgrenzungsposten, aktive (aRAP)

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Vermögensgegenstände besonderer Art. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bilanz: aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)

Gegensatz: passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger