Der Kassenabschluss (auch: kassenmäßiger Abschluss) ist eine Rechnung über ein abgelaufenes
Haushaltsjahr.
Er ist ein Bestandteil der kameralenJahresrechnung.
Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Kassenabschlüsse von Bund und Ländern gliedern sich gemäß
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wie folgt:
1a) Summe der Ist-Einnahmen
1b) Summe der Ist-Ausgaben
1c) Unterschied aus 1a und 1b (kassenmäßiges Jahresergebnis)
1d) haushaltsmäßig noch nicht abgewickelte kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Jahre
1e) kassenmäßiges Gesamtergebnis aus Buchstabe 1c und Buchstabe 1d
2a) Summe der Ist-Einnahmen mit Ausnahme der
Einnahmen aus
Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahmen aus
Rücklagen, der
Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und der Münzeinnahmen
2b) Summe der Ist-Ausgaben mit Ausnahme der
Ausgaben zur
Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an
Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags
2c) Finanzierungssaldo aus 2a und 2b