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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kasseneinnahmereste (KER)

Kasseneinnahmereste (KER) (auch kurz: Einnahmereste) sind Einnahmen, die erst nach dem Abschluss der Kassenbücher (d.h. in einem späteren Haushaltsjahr) vereinnahmt werden. Sie entstehen, wenn im betreffenden Haushaltsjahr die Ist-Einnahmen niedriger ausfallen als die Soll-Einnahmen.

Gegensatz: Kassenausgabereste.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger