Kasseneinnahmereste (KER) (auch kurz: Einnahmereste) sind Einnahmen, die erst nach dem Abschluss
der Kassenbücher (d.h. in einem späteren Haushaltsjahr) vereinnahmt
werden. Sie entstehen, wenn im betreffenden Haushaltsjahr die
Ist-Einnahmen niedriger ausfallen als die
Soll-Einnahmen.