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Jahresergebnis, kassenmäßiges
Das kassenmäßige Jahresergebnis ist im Kontext der
Kameralistik
die Differenz zwischen den im abgelaufenen
Rechnungsjahr
realisierten gesamten
Einnahmen
und
Ausgaben
.
Das kassenmäßige Jahresergebnis ist im
Kassenabschluss
zu ermitteln und auszuweisen.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Kassenabschlüsse)
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Kassenabschlüsse)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger