Bei den Münzeinnahmen handelt es sich um eine im
Bundeshaushalt veranschlagte
Einnahmequelle des Bundes,
die aus Münzprägungen der Deutschen Bundesbank herrühren. So schreibt die Deutsche Bundesbank dem Bund den
aufgeprägten Nennwert der Münzen gut, wodurch der Bund Einnahmen generiert. Von den Münzeinnahmen wird der
dem Bund von der Deutschen Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr gezogenen Münzen
abgesetzt. Die Münzeinnahmen werden zu den
steuerähnlichen
Abgaben gezählt.
Die
Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem Münzumlauf entstehenden
Kosten werden
ebenfalls im Bundeshaushalt veranschlagt.