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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorschuss

Beim Vorschuss handelt es sich allgemein um eine Vorauszahlung auf eine noch nicht fällige Forderung.

Im Kassenwesen handelt es sich bei einem Vorschuss um eine Auszahlung, die nicht oder nicht unmittelbar haushaltsmäßig geleistet werden kann. Auszahlungen dürfen hierbei nur dann als Vorschuss gebucht werden, wenn zwar bereits eine Zahlungsverpflichtung besteht, die Buchung aber noch nicht vorgenommen werden kann. Vorschusszahlungen sind nur erlaubt, wenn eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Auszahlung eines Vorschusses vorliegt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger