Beim Vorschuss handelt es sich allgemein um eine Vorauszahlung auf eine noch nicht fällige
Forderung.
Im
Kassenwesen handelt es sich bei einem Vorschuss um eine
Auszahlung, die nicht oder nicht unmittelbar haushaltsmäßig geleistet werden kann. Auszahlungen dürfen hierbei nur dann als Vorschuss gebucht werden, wenn zwar bereits eine Zahlungsverpflichtung besteht, die Buchung aber noch nicht vorgenommen werden kann. Vorschusszahlungen sind nur erlaubt, wenn eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Auszahlung eines Vorschusses vorliegt.