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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenkapitalquote (EKQ)

Die Eigenkapitalquote (EKQ) ist eine doppische Kennzahl, die angibt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Die Kennzahl wird heute, neben dem Bereich der Privatwirtschaft, bei öffentlichen Gebietskörperschaften hauptsächlich im kommunalen Raum angewendet, weil die meisten Länder und der Bund noch kameral rechnen.

Formel: Eigenkapitalquote (EKQ)

Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmen bzw. einer öffentlichen Gebietskörperschaft ist, desto unabhängiger ist das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft tendenziell von Fremdkapitalgebern. Hier sind allerdings Feinheiten zu beachten, z.B. führt auch eine Bilanzverkürzung zu einer höheren Eigenkapitalquote, wenn z.B. Vermögen zu Gunsten der Kredittilgung veräußert wird. Umgekehrt führen kreditfinanzierte Investitionen zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote, was nicht notwendigerweise schlecht sein muss - z.B. wenn aus der Investition perspektivisch Erträge resultieren, welche die ausgelösten Aufwendungen übersteigen.

Mit einer hohen Eigenkapitalquote gehen i.d.R. auch geringere Zinssätze auf das Fremdkapital einher. Bei öffentlichen Gebietskörperschaften und insb. bei Kommunen ist ungewiss, ob es ähnliche Effekte gibt. Hier gilt die Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen. Ein kommunales Insolvenzrecht gibt es dahingegen nicht. Hierin liegt der Grund, warum die Zinsen der Kommunen vergleichsweise niedrig sind.

Die Geeignetheit der Eigenkapitalquote als steuerungsrelevante Kennzahl bei öffentlichen Gebietskörperschaften ist hoch umstritten. Grundsätzlich ist zwar richtig, dass die Eigenkapitalquote einer Kommune positiv sein sollte. Bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf der Aktivseite der Bilanz wird unmissverständlich klar, dass die Gebietskörperschaft in der Vergangenheit auf Kosten kommender Generationen gelebt hat. Und es gilt weiterhin, dass je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern. Allerdings sagt die Eigenkapitalquote nichts über die aktuelle Leistungsfähigkeit der Kommune aus: Das Eigenkapital ist immer ein Spiegelbild der Vergangenheit, d.h. die Eigenkapitalquote kann negativ sein, obgleich das aktuelle und die folgenden (ordentlichen) Jahresergebnisse positiv sind. Heikel am Eigenkapital bzw. auch der Eigenkapitalquote ist insbesondere, dass damit eine nicht vorhandene Pufferfunktion suggeriert wird: Es wird gegenwärtig im geltenden Recht nicht zwischen veräußerbarem und nicht-veräußerbarem Vermögen unterschieden. Kommunen verfügen allerdings über Vermögen das nur schwerlich bzw. überhaupt nicht veräußert werden kann oder darf, z.B. Brücken, Schulen, Wege etc. - das ist der Grund dafür, warum nicht das gesamte rechnerische (Differenz Vermögen und Fremdkapital) Eigenkapital als Ausgleichspuffer für Fehlbeträge zu interpretieren ist: Ihm steht auf der Aktivseite der Bilanz zum Teil unveräußerbares Vermögen gegenüber. In der Konsequenz steht auch nicht das Gesamtvermögen zur Befriedigung der Gläubigeransprüche zur Verfügung.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger