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Eigenkapitalquote (EKQ)
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Eigenkapitalquote (EKQ)
Die Eigenkapitalquote (EKQ) ist eine doppische
Kennzahl,
die angibt, wie hoch der Anteil des
Eigenkapitals am
Gesamtkapital ist.
Die Kennzahl wird heute, neben dem Bereich der Privatwirtschaft, bei
öffentlichen Gebietskörperschaften
hauptsächlich im kommunalen Raum
angewendet, weil die meisten Länder und der Bund noch
kameral rechnen.
Je höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmen bzw. einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
ist, desto unabhängiger ist das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft tendenziell von Fremdkapitalgebern.
Hier sind allerdings Feinheiten zu beachten, z.B. führt auch eine
Bilanzverkürzung
zu einer höheren Eigenkapitalquote, wenn z.B.
Vermögen zu Gunsten der
Kredittilgung veräußert wird. Umgekehrt führen kreditfinanzierte
Investitionen zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote, was nicht
notwendigerweise schlecht sein muss - z.B. wenn aus der Investition perspektivisch
Erträge resultieren, welche die ausgelösten
Aufwendungen übersteigen.
Mit einer hohen Eigenkapitalquote gehen i.d.R. auch geringere Zinssätze auf das
Fremdkapital einher. Bei
öffentlichen Gebietskörperschaften und insb. bei Kommunen ist ungewiss, ob es ähnliche
Effekte gibt. Hier gilt die Einstandspflicht der Länder für ihre Kommunen. Ein kommunales
Insolvenzrecht gibt es dahingegen nicht. Hierin liegt der Grund, warum die Zinsen der
Kommunen vergleichsweise niedrig sind.
Die Geeignetheit der Eigenkapitalquote als steuerungsrelevante
Kennzahl bei öffentlichen
Gebietskörperschaften ist hoch umstritten. Grundsätzlich ist zwar richtig, dass die
Eigenkapitalquote einer Kommune positiv sein sollte. Bei einem nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag auf der
Aktivseite der
Bilanz wird unmissverständlich klar,
dass die Gebietskörperschaft in der Vergangenheit auf Kosten kommender Generationen gelebt
hat. Und es gilt weiterhin, dass je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist
die Kommune tendenziell von Fremdkapitalgebern. Allerdings sagt die Eigenkapitalquote nichts
über die aktuelle Leistungsfähigkeit der Kommune aus: Das Eigenkapital ist immer ein
Spiegelbild der Vergangenheit, d.h. die Eigenkapitalquote kann negativ sein, obgleich das
aktuelle und die folgenden (ordentlichen)
Jahresergebnisse positiv sind. Heikel am Eigenkapital
bzw. auch der Eigenkapitalquote ist insbesondere, dass damit eine nicht vorhandene
Pufferfunktion suggeriert wird: Es wird gegenwärtig im geltenden Recht nicht zwischen
veräußerbarem und nicht-veräußerbarem
Vermögen unterschieden. Kommunen verfügen allerdings
über Vermögen das nur schwerlich bzw. überhaupt nicht veräußert werden kann oder darf, z.B.
Brücken, Schulen, Wege etc. - das ist der Grund dafür, warum nicht das gesamte rechnerische
(Differenz Vermögen und Fremdkapital) Eigenkapital als Ausgleichspuffer für
Fehlbeträge zu
interpretieren ist: Ihm steht auf der Aktivseite der
Bilanz zum Teil unveräußerbares Vermögen gegenüber.
In der Konsequenz steht auch nicht das Gesamtvermögen zur Befriedigung der
Gläubigeransprüche
zur Verfügung.
Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
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