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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kapitalposition

Unter der Kapitalposition versteht man in Baden-Württemberg und Sachsen eine auf der Passivseite der kommunalen Bilanz/Vermögensrechnung auszuweisende Saldo-Position. Die Saldo-Größe bestimmt sich aus der gesamten Aktiva abzüglich den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Passiva). Sofern der Saldo negativ ist, wird die Kapitalposition auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (siehe Abbildungen).

Die Kapitalposition ist vergleichbar mit dem Begriff des Eigenkapitals (z.B. Nordrhein-Westfalen) bzw. dem Begriff der Nettoposition (Niedersachsen) in den kommunalen Bilanzen in anderen Flächenländern.

Nachfolgende Abbildung zeigt die Untergliederung der Kapitalposition in Baden-Württemberg:

Bilanz/Vermögensrechnung (Baden-Württemberg): Kapitalposition

Untenstehende Abbildung zeigt die Untergliederung der Kapitalposition in Sachsen:

Bilanz/Vermögensrechnung (Sachsen): Kapitalposition

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger