Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » N » Nettoposition

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Nettoposition

Als Nettoposition bezeichnet man gemäß des niedersächsischen Kommunalhaushaltsrecht eine auf der Passivseite der Bilanz/Vermögensrechnung auszuweisende Bilanzposition. Sie ist vergleichbar mit dem Eigenkapital (z.B. Nordrhein-Westfalen) bzw. der Kapitalposition (Sachsen, Baden-Württemberg) in den kommunalen Bilanzen anderer Länder, wenngleich die Besonderheit besteht, dass in Niedersachsen auch die Sonderposten einen Teil der Nettopositon darstellen. In den meisten Ländern ist werden die Sonderposten demgegenüber separat ausgewiesen.

Die Nettopositon gliedert sich - wie in nachfolgender Abbildung gezeigt - in das Basis-Reinvermögen, die Rücklagen, das Jahresergebnis und die Sonderposten.

Bilanz/Vermögensrechnung (Niedersachsen): Nettoposition

Die Nettoposition ist eine Saldo-Größe aus der gesamten Aktiva abzüglich der Schulden, Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (siehe Abbildung).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger