Als Staatshaushalt bezeichnet man den Haushalt
bzw. den Haushaltsplan einer staatlichen
Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer).
Der Staatshaushalt wird im Falle des Bundes vom Bundestag bzw. im Falle eines Bundeslandes vom Landtag mittels eines
Haushaltsgesetzes verabschiedet.
Ferner wird der Begriff des Staatshaushalts auch genutzt, um die
Finanzwirtschaft der Gesamtheit aller Gebietskörperschaften (d.h. des gesamten Staates)
anzusprechen. Neben den
Kernhaushalten der Gebietskörperschaften werden hierbei teilweise auch die Finanzen bestimmter
Auslagerungen
(Extrahaushalte und sonstige
FEUs) einbezogen.