Unter der kommunalen Doppik versteht man allgemein die Doppik in den
Verwaltungen kommunaler Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise, weitere Gemeindeverbände).
In den meisten Bundesländern in Deutschland modernisieren die Kommunen derzeit ihr Haushalts- und
Rechnungswesen und stellen es von der
Kameralistik auf die (kommunale) Doppik um.
Der Begriff "Kommunale Doppik" wird hierbei in Brandenburg und
Rheinland-Pfalz als Eigenname im Sinne der Bezeichnung des dortigen Haushaltsreformmodells verwendet. Andere Länder verwenden für ihre
Haushaltsreformmodelle auf kommunaler Ebene andere Begriffe: So spricht man z.B. in Nordrhein-Westfalen in diesem Kontext vom
"Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).
Die erste deutsche Kommune, die die kommunale Doppik eingeführt hat, ist die Stadt Wiesloch (Baden-Württemberg).
Die Stadt Wiesloch begann im Jahr 1994 mit der Umstellung auf die kommunale Doppik und stellte 1996 die
Eröffnungsbilanz auf. Seit 1999
wird ausschließlich doppisch gebucht.