Der Begriff Haushaltsreform wird primär im Zusammenhang mit dem Übergang
vom kameralen zum
doppischenHaushalts-
und Rechnungswesen
sowie der damit einhergehenden Erneuerung der
Steuerungsmechanismen gebraucht.
Dieser Wechsel auf ein doppisches Haushaltsrecht ist vor allem auf Ebene der Kommunen zu beobachten. Auf Landesebene wird,
von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Hamburg, Hessen), stattdessen die klassische Kameralistik modernisiert
(sog. erweiterte Kameralistik). Auch auf
Bundesebene ist lediglich die Fortentwicklung der Kameralistik
geplant.