Zu den Krediten beim
nicht-öffentlichen Bereich werden nach neuer
Schuldenstatistik (ab 2010) alle
Kredite gezählt, die die
Gebietskörperschaften,
Extrahaushalte bzw. sonstigen
FEUs bei nachfolgenden
Gläubigern aufgenommen haben:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich