Der Liquiditätskredit (auch: Kassenkredit, Kredit zur Liquiditätssicherung) ist ein Begriff aus der öffentlichen
Haushaltswirtschaft
und bezeichnet aufgenommene Schulden zur Deckung eines kurzfristigen
Bedarfs an liquiden Mitteln.
Es handelt sich bei Liquiditätskrediten um
Geldschulden. Zuweilen wird vereinfachend von einem "Dispokredit" gesprochen.
In den haushaltsrechtlichen Vorschriften
einiger Länder für die Kommunen werden Liquiditätskredite bewusst von den
Krediten
(für Investitionen,
Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
Umschuldung) abgegrenzt.
Insbesondere auf kommunaler Ebene werden Liquiditätskredite heute teilweise nicht mehr
gemäß ihrem eigentlichen Zweck (der Liquiditätssicherung) eingesetzt. Vielmehr sind diese
Verbindlichkeiten
mancherorts zu einer Dauereinrichtung auf hohem Niveau geworden. Dies ist vor allem deshalb problematisch,
weil Liquiditätskredite nicht durch materiell geschaffene
Vermögenswerte gedeckt sind. Sie werden für
laufende Ausgaben aufgenommen.
Ein Merkmal von Liquiditätskrediten besteht in ihrer sehr kurzen Laufzeit charakterisiert, was dazu führt, dass sie häufig
umgeschuldet
werden müssen. Diese hat zur Folge, dass die Liquiditätskreditbestände einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen.
Vor allem bedingt durch die beiden zuvor genannten Probleme (fehlende Vermögensdeckung, hohes Zinsänderungsrisiko) werden
hohe bzw. steigende Liquiditätskreditbestände
häufig als ein Indikator für eine finanzielle Krisensituation in einer Kommune angesehen. Dauerhafte Bestände an Liquiditätskrediten
zeigen auf, dass die betreffende Körperschaft über ihre Verhältnisse lebt.
In den Bestimmungen zum neuen doppischenHaushaltsrecht ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten
auf kommunaler Ebene unterschiedlich
stark reglementiert. So sehen z.B. einzelne Länder eine Genehmigung durch die
Kommunalaufsicht vor, wenn die
veranschlagten Liquiditätskredite bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
In der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Kassen-/Liquiditätskrediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Kassen-/Liquiditätskrediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Kassen-/Liquiditätskredite können sowohl bei den
Kernhaushalten als auch bei den
Extrahaushalten anfallen.