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Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte 2012 bis 2015
Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte 2012 bis 2015
16. Februar 2017 |
Autor: Andreas Burth
Ein relativ häufig untersuchtes Thema in den Blog-Einträgen auf HaushaltsSteuerung.de sind die kommunalen
Kassenkredite.
Neben Ländervergleichen werden regelmäßig auch interkommunale Vergleiche durchgeführt. Ein solcher interkommunaler Vergleich
ist auch Gegenstand des vorliegenden Beitrags. Der Fokus liegt auf den Kassenkrediten in den
Kernhaushalten der 103 kreisfreien
Städte der Flächenländer. Untersucht werden die Jahre 2012 bis 2015.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kreisfreie Städte ab 500.000 Einwohnern
- Kreisfreie Städte mit 200.000 bis 499.999 Einwohnern
- Kreisfreie Städte mit 100.000 bis 199.999 Einwohnern
- Kreisfreie Städte mit 50.000 bis 99.999 Einwohnern
- Kreisfreie Städte mit bis zu 49.999 Einwohnern
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Die verwendeten Daten sind der GENESIS-Online Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
entnommen worden. Abgedeckt werden darin die Kassenkredite, die die Kernhaushalte
beim öffentlichen Bereich und
beim nicht-öffentlichen Bereich
aufgenommen haben. Die aktuellsten verfügbaren Daten beziehen sich auf den 31.12.2015.
Betrachtet werden zudem die Stichtage 31.12.2012, 31.12.2013 und 31.12.2014.
Insgesamt gibt es in den Flächenländern 103 kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg heißen sie auch Stadtkreise). Die
vier kreisfreien Städte der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Bremerhaven und Hamburg) werden in diesem Beitrag aufgrund
von mangelnder Vergleichbarkeit nicht untersucht. Die Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken werden hier aufgrund
ihrer Regionszugehörigkeit nicht zu den kreisfreien Städten, sondern zu den kreisangehörigen Städten gezählt. Das
Saarland ist das einzige Flächenland, in dem es keine kreisfreien Städte gibt.
Die Spannweite bei den Einwohnerzahlen der kreisfreien Städte reicht zum 31.12.2015 von 34.260 in Zweibrücken bis
1.450.381 in München. Aus großen Unterschieden in der Einwohnerzahl können Vergleichbarkeitsprobleme resultieren.
Um die Vergleichbarkeit zwischen den kreisfreien Städten zu steigern, sind fünf Einwohner-Größenklassen gebildet worden.
Die Kassenkredite werden in den Tabellen in Euro je Einwohner ausgewiesen. Die Pro-Kopf-Berechnungen sind für die
vier Stichtage jeweils einheitlich mittels der Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 durchgeführt worden.
Die kreisfreien Städte können sich auf verschiedene Arten verschulden. Beispiele sind die
Investitionskredite, die
Wertpapierschulden, die Kassenkredite, die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen. Auch die
Rückstellungen
(z.B. für Pensionen) können zu den Schulden gezählt werden. Schulden können die Städte im Kernhaushalt oder in den
städtischen Unternehmen aufnehmen. Der vorliegende
Beitrag legt den Fokus auf die Kassenkredite im Kernhaushalt.
Kassenkredite gelten gemeinhin als eine besonders problematische Form der Kommunalverschuldung. Bei den Kassenkrediten handelt
es sich um Schulden, die eigentlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung dienen (ähnlich einem Kontokorrentkredit
oder Dispokredit im privaten Bereich). Tatsächlich werden die Kassenkredite jedoch von einigen Kommunen zur
Dauerfinanzierung laufender Defizite zweckentfremdet. Dies ist u.a. deshalb problematisch, weil den Kassenkrediten -
im Gegensatz zu den Investitionskrediten - keine materiell geschaffenen Vermögenswerte (z.B. Schulgebäude, Brücke)
gegenüberstehen. Die in Form von konsumtiven Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden
Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener
Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst. Hinzu tritt bei den Kassenkrediten das Problem eines erheblichen
Zinsänderungsrisikos, da Kassenkredite meist eine kurze Laufzeit haben. Hohe dauerhafte Kassenkreditbestände
(z.B. von 500 Euro je Einwohner oder mehr) sind ein Indikator für ein Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse.
Insgesamt belaufen sich die Kassenkreditschulden der 103 kreisfreien Städte zum 31.12.2015 auf 23,82 Mrd. Euro. Dies
entspricht 1.169 Euro je Einwohner. Die höchsten absoluten Kassenkredite haben die drei nordrhein-westfälischen Städte
Essen (2,03 Mrd. Euro), Duisburg (1,68 Mrd. Euro) und Oberhausen (1,58 Mrd. Euro).
40 Städte sind zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Hiervon gelang es 33 Städten, zu jedem Jahresende von 2012 bis 2015 ohne Kassenkredite
auszukommen. Es handelt sich um folgende 33 Städte: Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Baden-Baden, Bamberg, Bayreuth,
Braunschweig, Chemnitz, Coburg, Dresden, Emden, Erlangen, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Jena, Kaufbeuren,
Kempten (Allgäu), Landshut, Leipzig, Mannheim, Memmingen, München, Passau, Pforzheim, Potsdam, Regensburg,
Schwabach, Schweinfurt, Straubing, Stuttgart, Ulm und Wolfsburg.
Im vorliegenden Beitrag wird die Entwicklung der Kassenkredite von 2012 bis 2015 dargestellt. In diesem Zusammenhang
sei darauf hingewiesen, dass ein Abbau der Kassenkredite nicht notwendigerweise durch eigene Konsolidierungserfolge
begründet ist. In einigen Ländern existieren landesseitige Programme zur finanziellen Unterstützung
konsolidierungsbedürftiger Kommunen. Ein Beispiel ist der kommunale Schutzschirm in Hessen, an dem die kreisfreien
Städte Darmstadt, Kassel und Offenbach am Main teilnehmen. Eine Reduktion der Kassenkredite kann insofern auch von
einer landesseitigen Übernahme von Kassenkrediten herrühren.
Kreisfreie Städte ab 500.000 Einwohnern
Von den kreisfreien Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern sind vier zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Die höchsten
Pro-Kopf-Kassenkredite verzeichnet Essen mit 3.491 Euro je Einwohner.
Kreisfreie Städte mit 200.000 bis 499.999 Einwohnern
In der Größenklasse "200.000 bis 499.999 Einwohner" kommen vier Städte zum 31.12.2015 ohne Kassenkredite aus. Den
Höchstwert bei den Kassenkrediten verzeichnet Oberhausen mit 7.502 Euro je Einwohner. Größenklassenübergreifend hat
Oberhausen nach Pirmasens die zweithöchsten Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte.
Kreisfreie Städte mit 100.000 bis 199.999 Einwohnern
Von den Städten mit mindestens 100.000, aber weniger als 200.000 Einwohnern sind 13 zum 31.12.2015 kassenkreditfrei.
Am höchsten mit Kassenkrediten verschuldet hat sich Hagen mit 5.734 Euro je Einwohner.
Kreisfreie Städte mit 50.000 bis 99.999 Einwohnern
In der Gruppe der kreisfreien Städte mit 50.000 bis 99.999 Einwohnern verzeichnen neun Städte zum 31.12.2015 keine
Kassenkredite im Kernhaushalt. Kaiserslautern hat mit 6.859 Euro je Einwohner die höchsten Kassenkreditschulden dieser Größenklasse.
Kreisfreie Städte mit bis zu 49.999 Einwohnern
Von den kleinen kreisfreien Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern kommen zehn zum 31.12.2015 ohne Kassenkredite
aus. Am höchsten mit Kassenkrediten verschuldet hat sich Pirmasens mit 7.906 Euro je Einwohner. Pirmasens bildet
zugleich auch den unrühmlichen Spitzenreiter aller kreisfreien Städte der Flächenländer.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den kommunalen Kassenkrediten können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Seiten abrufen.
» Historische Entwicklung der kommunalen Kassenkredite seit 1960, Blog-Eintrag vom 20. November 2016
Autor: Andreas Burth
» Kommunale Kassenkredite, Blog-Eintrag vom 12. April 2016
Autor: Andreas Burth
» Grundsteuer-B-Hebesätze und Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte, Blog-Eintrag vom 2. September 2016
Autor: Andreas Burth
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