Unter dem Begriff der Kassenkredite beim
nicht-öffentlichen Bereich werden gemäß neuer
Schuldenstatistik (ab 2010) sämtliche
Kassenkredite zusammengefasst, die seitens der betreffenden öffentlichen Einheiten
(öffentliche Gebietskörperschaften,
Extrahaushalte, sonstige
FEUs) bei einem der nachfolgenden
Gläubiger aufgenommen worden sind:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich