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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Pro-Kopf-Kassenkredite 2010 bis 2013 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Pro-Kopf-Kassenkredite 2010 bis 2013 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich
10. Juli 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Kommunalfinanzen Nordrhein-Westfalens zählen zu den kritischsten in Deutschland. Der Problemdruck konzentriert sich dabei v.a. auf die Städte und Gemeinden und weniger auf die Kreise. Besonders bedenklich ist die Finanzsituation tendenziell in denjenigen NRW-Kommunen, die Teil der Stufe 1 (verpflichtende Teilnahme) oder der Stufe 2 (freiwillige Teilnahme) des Stärkungspakts Stadtfinanzen sind. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, das konsolidierungsbedürftige Kommunen finanziell unterstützen und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit der betreffenden Kommunen dauerhaft verbessern soll.

Die Kommunen der Stufe 1 (= Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist) werden seit 2011 mit Landesmitteln von jährlich 350 Mio. Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Bis 2020 stehen für die Kommunen der Stufe 1 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kommunen der Stufe 2 (= Kommunen, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen) werden seit 2012 in den Stärkungspakt einbezogen und erhalten Mittel in Höhe von 65 Mio. Euro im Jahr 2012, 115 Mio. Euro im Jahr 2013 und jährlich rund 296 Mio. Euro ab 2014. Diese Mittel in Höhe von insgesamt 2,26 Mrd. Euro sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bereitgestellt werden. Die Kommunen der Stufen 1 und 2 sind im Gegenzug verpflichtet, ihre Konsolidierungsanstrengungen zu intensivieren. Der Haushalt muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) bzw. sieben Jahren (Stufe 2) ausgeglichen sein. Bis spätestens 2021 muss der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft gelingen.

» Stärkungspakt Stadtfinanzen
    Hrsg.: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Kassenkredit-Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen zählt zu den höchsten in Deutschland. Neben dem Erreichen des dauerhaften Ergebnisausgleichs aus eigener Kraft (d.h. ohne die ertragswirksamen Hilfen aus dem Stärkungspakt) muss der Abbau der Kassenkreditbestände eines der Hauptziele für die Kommunen sein. Das gilt im Besonderen für die Stärkungspakt-Gemeinden. Kassenkredite gelten als besonders problembehaftet, da sie für laufende Ausgaben aufgenommen werden, nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind und aufgrund ihrer kurzen Laufzeit einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen. Ihr eigentlicher Zweck ist die kurzfristige Liquiditätssicherung. Dauerhafte Kassenkreditbestände deuten mithin auf eine Zweckentfremdung hin. Zugleich sind Kassenkredite ein typischer Indikator für eine finanzielle Krisensituation. Hohe dauerhafte Kassenkreditbestände geben Hinweise darauf, in welchem Umfang Kommunen in der Vergangenheit über ihre eigenen Verhältnisse gelebt haben.

Teilnehmer des Stärkungspakts Stadtfinanzen sind sowohl kreisfreie Städte als auch kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die Entwicklung der Kassenkredite der 103 kreisfreien Städte (inkl. der kreisfreien NRW-Städte, die am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen) sind bereits im unten verlinkten Blog-Eintrag analysiert worden. Der vorliegende Beitrag fokussiert sich daher auf die Analyse der Kassenkredit-Entwicklung in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden.

» Pro-Kopf-Schulden aus Kassenkrediten in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer
    in den Jahren 2011 bis 2013 im Vergleich, Blog-Eintrag vom 30. Juni 2015

    Autor: Andreas Burth

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Allgemeine Informationen zu den kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden
- Kassenkredit-Schulden der kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Die herangezogenen Daten der Einwohnerzahlen und der Kassenkreditbestände sind der Datenbank des Wegweisers Kommune der Bertelsmann Stiftung entnommen worden, welche im aktuellsten Jahr auf der
Kassenstatistik und in den früheren Jahren meist auf der Jahresrechnungsstatistik basiert. Die genutzten Kassenkreditdaten decken lediglich den Kernhaushalt ab. Der Grund hierfür ist, dass bislang noch keine aktuelleren Daten inkl. Auslagerungen statistisch verfügbar sind. Nachteilig an ausschließlichen Kernhaushaltsbetrachtungen ist, dass auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden umfangreiche Auslagerungen haben (können). Diese können ebenfalls Schulden dieses Typs haben, weshalb die Kassenkredit-Schulden hier nicht vollständig erfasst sind.

Der vorliegende Blog-Eintrag fokussiert sich auf eine Analyse der Kassenkredite. Bei den Kassenkrediten handelt es sich jedoch nicht um die einzige kommunale Schuldenart. Weitere wichtige Schuldenarten sind z.B. die Investitionskredite und die Rückstellungen (z.B. für Pensionen). Diese Schuldenarten finden hier keine Berücksichtigung, da der Fokus auf die problematischste Schuldenart (d.h. die Kassenkredite) gelegt werden soll. Der Gesamtschuldenstand der kreisfreien Städte ist folglich merklich höher als hier dargestellt. Ein umfassenderes Bild der Geldschulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (inkl. der Nicht-Stärkungspakt-Teilnehmer) finden Sie zum Stichtag 31.12.2012 unter folgendem Link.

» Ranking zur Verschuldung der 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
    Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 8. August 2014

    Autor: Andreas Burth

Neben den bereits beschriebenen Kassenkredit-Informationen werden nachrichtlich stets auch die Einwohnerzahlen zum 31.12.2013 ausgewiesen. Die Pro-Kopf-Berechnung bei den Kassenkreditbeständen erfolgt mittels der Einwohnerzahlen zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Die Einwohnerdaten der Jahre 2011 bis 2013 basieren auf dem Zensus 2011. Im Falle des Jahres 2010 werden frühere Zählungen zugrundegelegt.



Allgemeine Informationen zu den kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind als Gruppe nicht homogen. Gerade im Hinblick auf die Einwohnerzahlen bestehen erhebliche Unterschiede. So liegt die Spannweite der Bevölkerungsgröße zwischen 6.508 (Nachrodt-Wiblingwerde) und 115.320 (Recklinghausen). Aus der verschiedenen Einwohnerzahl erwachsen auch Unterschiede im Umfang des Leistungsportfolios. Je größer eine Stadt bzw. Gemeinde, desto umfangreicher ist tendenziell das Volumen der wahrgenommenen Aufgaben. So nehmen größere Städte und Gemeinden insbesondere mehr zentralörtliche Funktionen wahr.

Auch aus der Kreiszugehörigkeit können Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden erwachsen. Beispielhaft sei verwiesen auf die Kreisumlage, die in ihrer Höhe zwischen den Kreisen variiert. Je höher die Kreisumlage, desto höher ist die finanzielle Belastung für den Haushalt der kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde. Die höchste Fallzahl an Stärkungspakt-Gemeinden hat der Kreis Recklinghausen mit zehn Städte und Gemeinden.

Neben den beiden zuvor genannten Informationen (Einwohnerzahl, Kreiszugehörigkeit) ist in Tabelle 1 nachrichtlich auch die Stärkungspakt-Stufenzugehörigkeit ausgewiesen. Städte und Gemeinden in der Stufe 1 sind zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet (insg. 28 kreisangehörige Gemeinden), für Städte und Gemeinden in der Stufe 2 ist die Teilnahme freiwillig (insg. 20 kreisangehörige Gemeinden).

Allgemeine Informationen (Einwohner, Kreiszugehörigkeit, Stärkungspakt-Stufenzugehörigkeit) zu den 48 kreisangehörigen Teilnehmern des Stärkungspaktes Stadtfinanzen



Kassenkredit-Schulden der kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden

Tabelle 2 enthält Kassenkreditdaten zu den 48 kreisangehörigen Teilnehmern des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Abgedeckt wird der Zeitraum 2010 bis 2013. Die Kommunen der Stufe 1 erhalten seit 2011 Finanzhilfen aus dem Stärkungspakt, für die Kommunen der Stufe 2 begannen die Hilfsleistungen 2012. Der Betrachtungszeitraum deckt damit für beiden Stufen sowohl mindestens ein Jahr vor dem Start des Stärkungspaktes als auch mindestens ein Jahr nach Start des Stärkungspaktes ab.

In ihrer Summe haben die 48 Städte und Gemeinden zum 31.12.2013 Kassenkredite im Kernhaushalt im Umfang von rund 3,8 Mrd. Euro. Dies entspricht 2.027 Euro je Einwohner. Der höchste Pro-Kopf-Kassenkreditbestand findet sich Ende 2013 in Herten mit 4.478 Euro je Einwohner. Den niedrigsten Stand der Kassenkredite hat demgegenüber Welver mit 124 Euro je Einwohner. Grundsätzlich können bereits Kassenkreditbestände von dauerhaft über 100 Euro je Einwohner als kritisch angesehen werden. Je höher die dauerhaften Kassenkreditbestände sind, desto höher ist tendenziell der Umfang, zu dem die betreffende Stadt bzw. Gemeinden in der Vergangenheit über ihre eigenen Verhältnisse gelebt hat.

Im Vergleich der Jahre 2010 und 2013 haben 41 von 48 Städten und Gemeinden (85,42 Prozent) ihre Bestände erhöht. Die stärkste relative Zunahme findet sich in Übach-Palenberg mit 123,97 Prozent (wenn man von Bönen absieht; Bönen war zum 31.12.2010 kassenkreditschuldenfrei und liegt inzwischen bei über 800 Euro je Einwohner). In absoluten Größen entfällt der merklichste Pro-Kopf-Zuwachs der Kassenkredite auf Herten mit einer Steigerung von 1.843 Euro je Einwohner. Bei den sieben Städten und Gemeinden, die ihren Kassenkreditstand gesenkt haben, handelt es sich um Burscheid, Kürten, Marienheide, Minden, Selm, Sprockhövel und Stolberg. Die höchste relative Reduktion hat Minden realisiert (-28,83 Prozent). In absoluten Werten entfällt die stärkste Abnahme auf Sprockhövel mit einer Verminderung in Höhe von -206 Euro je Einwohner.

Tabelle 2 enthält lediglich Kassenkreditdaten. Interessant wäre im Grunde auch eine Gegenüberstellung der Finanzstärke der Kommunen. Einzelgemeindliche Steuerdaten zu den NRW-Gemeinden können unter folgendem Link abgerufen werden.

» Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW,
    Blog-Eintrag vom 13. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

Der Vergleich der Kassenkredit- mit den Steuerdaten liefert interessante Ergebnisse. So finden sich in der Gruppe der Stärkungspakt-Kommunen durchaus auch finanzstärkere Kommunen. So hat beispielsweise Marl mit Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen von 1.288 Euro je Einwohner (zweithöchster Wert in der Größenklasse 70.000 bis 99.999 Einwohner in Nordrhein-Westfalen) dennoch Kassenkreditbestände von 2.266 Euro je Einwohner. Ein anderes Beispiel ist Engelskirchen mit Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen von 1.183 Euro je Einwohner (fünfthöchster Wert in der Größenklasse 15.000 bis 19.999 Einwohner in Nordrhein-Westfalen) und Kassenkrediten von 1.741 Euro je Einwohner. Hieran wird deutlich: Auch finanzstarke Kommunen sind keineswegs davor gefeit, über ihre Verhältnisse zu leben.

Letztlich kommt es für die NRW-Kommunen (gilt analog auch für die Nicht-Stärkungspakt-Teilnehmer mit dauerhaften Kassenkreditbeständen und/oder unausgeglichenen Haushalten) darauf an, ihre Haushalte möglichst zeitnah vollständig und dauerhaft zu konsolidieren. Hierzu sind bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs weiterhin konsequent die Erträge zu steigern und/oder die Aufwendungen zu senken. Zum Abbau der Kassenkredite sind ferner Überschüsse notwendig. Auch wenn dieser Weg zweifelsohne nicht einfach sein wird, so ist er dennoch gangbar. Die NRW-Kommunen haben eine enorme Kraft, die mancherorts aufgrund jahrelanger Haushaltsdefizite aber in Vergessenheit geraten ist.

Stand der Kassenkredite 2010 bis 2013 im Kernhaushalt der 48 kreisangehörigen Teilnehmer des Stärkungspaktes Stadtfinanzen im Vergleich



Weitere Informationen

Ergänzende Analysen zur den nordrhein-westfälischen Kommunalfinanzen sind unter den untenstehenden Links abrufbar.

» Entwicklung der Hebesätze von Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer in
    Nordrhein-Westfalen von 1977 bis 2014, Blog-Eintrag vom 14. Juni 2015

    Autor: Andreas Burth

» Vergleich der NRW-Kommunen zur Anzahl der Vollzeitäquivalente zum 30.6.2013,
    Blog-Eintrag vom 18. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

» Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW,
    Blog-Eintrag vom 13. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom
    2. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
    Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. November 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
    Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 29.
    Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich, Blog-Eintrag
    vom 11. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking zur Verschuldung der 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
    Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 8. August 2014

    Autor: Andreas Burth

» Kommunalverschuldung in Nordrhein-Westfalen
    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger