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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Staatsverschuldung in Deutschland » Kommunalverschuldung in Nordrhein-Westfalen

Staatsverschuldung in Deutschland
16. August 2017



Gesamt Bund GSV BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH



Landesverschuldung Kommunalverschuldung


Verschuldung in Nordrhein-Westfalen (NRW): Kommunalverschuldung


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Stand sowie zur Entwicklung der Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Kommunen sind der Oberbegriff für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Unter die Gemeinden fallen sowohl die kreisfreien Städte als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Zu den Gemeindeverbänden zählen in Nordrhein-Westfalen z.B. die Landkreise (inkl. Städteregion Aachen).

Neben den Schulden im Kernhaushalt der Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden stets auch die Schulden der kommunalen Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) abgedeckt. Erfasst werden nur die Jahre ab 2010. Grund hierfür ist, dass die verwendete Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2009 insbesondere keine Daten zu den Schulden der sonstigen FEUs berichtet. Hinzu kommen weitere methodische Änderungen, die Vergleiche der Jahre bis 2009 mit den Jahren ab 2010 erheblich erschweren.

Inhaltsübersicht:
I. Gesamte Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
II. Gläubiger der Schulden der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
III. Verortung der Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
IV. Kassenkreditschulden der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
V. Weitere Informationen



I. Gesamte Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

Aus Tabelle 1 ist die Entwicklung der gesamten Schulden in den Kernhaushalten, Extrahaushalten und sonstigen FEUs ersichtlich, die sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgebürdet haben. Erfasst sind die Schulden beim öffentlichen Bereich (Kredite und Kassenkredite beim öffentlichen Bereich) und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Wertpapierschulden, Kredite und Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich). Die Summe aus den Schulden beim öffentlichen Bereich und den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich bezeichnet man auch als Geldschulden.

Ergänzend werden nachrichtlich auch die gewährten Bürgschaften und die eingegangenen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen berichtet, wobei hier nur die Kern- und Extrahaushalte erfasst sind. Entsprechende Daten zu den sonstigen FEUs liegen nicht vor. Bürgschaften sind Eventualverbindlichkeiten, die möglicherweise (aber nicht mit Sicherheit) zu echten Zahlungsverpflichtungen werden. Unter die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte fallen z.B. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder oder Leasingverträge. Die Untersuchung der Bürgschaften und kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschränkt sich auf den vorliegenden Abschnitt I. In den Abschnitten II, III und IV werden sie nicht weiter betrachtet.

Zu beachten ist, dass die hier angebotenen Daten nicht die vollständige Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen abdecken. Nicht erfasst sind v.a. die Rückstellungen (z.B. für die Pensionen von kommunalen Beamten), da diese statistisch nicht berichtet werden. Die hier analysierten Schuldendaten decken mit den gesamten Geldschulden insofern nur einen Teil der eigentlichen Gesamtverschuldung ab. Die genaue Höhe der eigentlichen Gesamtverschuldung (inkl. Rückstellungen etc.) ist mangels flächendeckender Einführung der sog. Doppik und in einigen Fällen aufgrund von Rückständen von Rechnungslegungslegungsfristen nur in einem Teil der Kommunen Deutschlands bekannt. Entnommen werden können sie in doppisch rechnenden Kommunen der Bilanz (Kernhaushalt) bzw. der Konzernbilanz (Kernhaushalt zzgl. Auslagerungen), die Teil des Jahresabschlusses (Kernhaushalt) bzw. des Gesamt-/Konzernabschlusses (Kernhaushalt zzgl. Auslagerungen) sind.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) Bürgschaften Kreditähnliche
Rechtsgeschäfte
(ohne ÖPP-Projekte)
Einwohner zum 30.6. (ab 2012 auf Basis des Zensus 2011)
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
2010 84,16 4.715 7,30 409 0,24 13 17.850.560
2011 89,36 5.010 7,17 402 0,26 15 17.836.512
2012 91,30 5.205 7,53 429 0,22 12 17.542.677
2013 94,24 5.371 7,57 432 0,23 13 17.545.987
2014 100,60 5.719 7,33 416 0,19 11 17.591.450
2015 100,50 5.683 6,88 389 0,18 10 17.683.129
2016 101,42 5.677 6,42 359 0,19 11 17.865.516
Tabelle 1: Entwicklung der Gesamtverschuldung, der Bürgschaften und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Kommunalverschuldung in Nordrhein-Westfalen sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Kommunen" verwiesen.



II. Gläubiger der Schulden der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes ermöglicht eine grobe Kategorisierung der Gläubiger der kommunalen Verschuldung in zwei Gruppen: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich demnach entweder bei Einrichtungen des nicht-öffentlichen Bereichs (sog. Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich) oder bei anderen Einheiten des öffentlichen Bereichs (sog. Schulden beim öffentlichen Bereich) verschulden. Gläubiger von Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich sind z.B. Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen oder das sonstige Ausland. Gläubiger von Schulden beim öffentlichen Bereich sind z.B. der Bund, ein Bundesland, eine andere Kommune, die gesetzliche Sozialversicherung oder ein öffentliches Unternehmen (Extrahaushalte und sonstige FEUs).

Die beiden Gläubiger-Gruppen sind unterschiedlich zu bewerten, da den Schulden beim öffentlichen Bereich in der Schuldner-Körperschaft in gleicher Höhe Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich in der Gläubiger-Körperschaft gegenüberstehen. Schulden beim öffentlichen Bereich sind insofern staatsinterne Schulden, d.h. ein Teil des Staates verschuldet sich bei einem anderen Teil des Staates.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) davon:
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
davon:
Schulden beim öffentlichen Bereich
Anteil der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich an den gesamten Schulden
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Prozent
2010 84,16 4.715 74,52 4.174 9,64 540 88,54
2011 89,36 5.010 80,27 4.500 9,09 510 89,83
2012 91,30 5.205 82,32 4.693 8,98 512 90,17
2013 94,24 5.371 84,43 4.812 9,82 559 89,59
2014 100,60 5.719 90,16 5.125 10,44 594 89,62
2015 100,50 5.683 89,75 5.075 10,75 608 89,30
2016 101,42 5.677 90,11 5.044 11,31 633 88,85
Tabelle 2: Entwicklung der Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen nach den Gläubiger-Gruppen des öffentlichen und des nicht-öffentlichen Bereichs (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Kommunen" verwiesen.



III. Verortung der Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen nehmen ihre Aufgaben nicht nur im Kernhaushalt wahr, sondern bedienen sich dazu auch öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs), wobei bei den FEUs unterschieden wird zwischen Extrahaushalten und sonstigen FEUs. Insofern kann sich eine Kommune auch in verschiedenen Einheiten verschulden. Aufgenommen werden können die Schulden im Kernhaushalt, in den Extrahaushalten oder in den sonstigen FEUs. Extrahaushalte der Kommunen sind z.B. Zweckverbände, sofern sie Nichtmarktproduzenten sind. Unter die sonstigen FEUs der Kommunen können z.B. ausgelagerte Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen, Zweckverbände (Marktproduzenten) sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen fallen. Auf kommunaler Ebene sind die sonstigen FEUs merklich häufiger anzutreffen als die Extrahaushalte. Wirtschaftlich sind die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen FEUs genauso der jeweiligen Kommune zuzurechnen wie die Schulden im kommunalen Kernhaushalt. Die Summe aus Kernhaushalten, Extrahaushalten und sonstigen FEUs heißt öffentlicher Bereich.

Die Differenzierung der Auslagerungen in Extrahaushalte und sonstige FEUs ist vornehmlich für die Bestimmung des Maastricht-Schuldenstandes relevant. Der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag erfasst nur die Schulden von Kern- und Extrahaushalten, nicht aber die Schulden der sonstigen FEUs. Der Maastricht-Schuldenstand ist insofern niedriger als der kommunale Gesamtschuldenstand nach deutscher Schuldenstatistik. Ein detailliertes Informationsangebot zur Staatsverschuldung der EU-Staaten nach Maastricht-Vertrag (inkl. Deutschland) finden Sie in den Rubriken "Staatsverschuldung in der EU" und "Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten".

Die Unterscheidung zwischen Schulden im Kernhaushalt und Schulden in Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) ist bedeutsam, da die Schulden in Auslagerungen tendenziell stärker vor dem Blick von Verwaltungsführung, Kommunalpolitik und Öffentlichkeit "versteckt" sind. Man spricht in diesem Kontext z.T. auch von Schulden in "Schattenhaushalten". Der prozentuale Anteil der in Auslagerungen verorteten Schulden wird als Auslagerungsgrad bezeichnet.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) davon:
Schulden in den Kernhaushalten der Kommunen
davon:
Schulden in den Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs)
Anteil der ausgelagerten Schulden an den gesamten Schulden
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Prozent
2010 84,16 4.715 43,31 2.426 40,85 2.288 48,54
2011 89,36 5.010 44,81 2.512 44,55 2.498 49,85
2012 91,30 5.205 46,39 2.645 44,91 2.560 49,19
2013 94,24 5.371 47,77 2.722 46,47 2.649 49,31
2014 100,60 5.719 49,45 2.811 51,15 2.908 50,85
2015 100,50 5.683 50,01 2.828 50,49 2.855 50,24
2016 101,42 5.677 51,39 2.877 50,03 2.800 49,33
Tabelle 3: Entwicklung der Verschuldung der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Verortung der Schulden (Kernhaushalte vs. Auslagerungen) (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Kommunalschulden in Nordrhein-Westfalen sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Kommunen" verwiesen.



IV. Kassenkreditschulden der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Gesamtschuldenlast der Kommunen untergliedert sich in verschiedene Schuldenarten. Zu nennen sind hier insbesondere die Wertpapierschulden, die (Investitions-)Kredite und die Kassenkredite. Als besonders problematische Verschuldungsform werden gemeinhin die Kassenkredite angesehen. Kassenkredite sind kurzfristige Schulden, deren eigentlicher Zweck die kurzfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bei laufenden Ausgaben (z.B. Lohn- und Gehaltszahlungen) ist. Sie sollten daher die meiste Zeit des Jahres bei 0,00 Euro je Einwohner liegen. Sie weisen insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Überziehungskredit auf dem Girokonto einer Privatperson auf, wobei die Zinssätze für Kassenkredite für die öffentliche Hand aufgrund des geringen Ausfallrisikos zumeist relativ niedrig sind (deutlich niedriger als die Zinsen im Falle einer Überziehung des Girokontos durch eine Privatperson).

In manchen Kommunen werden Kassenkredite nicht mehr zu ihrem eigentlichen Zweck (temporäre Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe) verwendet, sondern sind zur Dauerfinanzierungseinrichtung geworden. Überdeutlich wird das an einigen Kommunen, die dauerhaft hohe Kassenkreditbestände von über 500 oder sogar von über 1.000 Euro je Einwohner aufweisen. Derartig hohe Kassenkreditschulden stellen nicht nur eine Zweckentfremdung dar - sie zeigen auch auf, dass in der Vergangenheit über die eigenen Verhältnisse gewirtschaftet wurde. Je höher das Kassenkreditniveau, desto exzessiver war das Ausmaß des Lebens über die eigenen Verhältnisse.

An weiter steigenden Kassenkreditniveaus ist abzulesen, dass dieses Leben über die eigenen Verhältnisse aktuell noch immer andauert. Die Lasten zur Finanzierung des heutigen Leistungsangebots werden mithin auf künftige Generationen übertragen. Im Gegensatz zu Wertpapierschulden und (Investitions-)Krediten sind die Kassenkreditschulden auch nicht durch investive Vermögenswerte (z.B. Brücke, Schulgebäude) gedeckt, sondern werden in voller Höhe für konsumtive Zwecke (z.B. Personalausgaben) verausgabt. Die in Form von Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst. Kassenkreditbestände sind mithin ein Indiz für Finanzprobleme. Eines der wichtigsten haushaltspolitischen Ziele muss die dauerhafte Kassenkreditschuldenfreiheit sein. Für die kurzfristige Liquiditätssicherung sollten eher Mindestliquiditätsreserven (z.B. in Form von Sichteinlagen) vorgehalten werden.

Manche Kommunen haben inzwischen damit begonnen, längerfristige Kassenkredite aufzunehmen (z.B. mit einer Laufzeit von fünf, zehn oder 20 Jahren). Problematisch hieran ist, dass von langfristigen Kassenkrediten das psychologische Signal der "Nicht-Konsolidierbarkeit des Haushalts auf absehbare Zeit" ausgehen kann. Dies kann verminderte Sparanstrengungen zur Folge haben, wodurch die Kassenkredite und damit auch die Finanzierungslast für künftige Generationen weiter wachsen.

Einige Kommune verweisen als Begründung für hohe Kassenkreditbestände auf die schlechten Rahmenbedingungen (z.B. geringe Steuereinnahmen, großer Bevölkerungsrückgang, hohe soziale Lasten, starke Zersiedelung). Tatsächlich ist es selbst unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, einen Kommunalhaushalt ohne Kassenkredite zu führen. Dies belegen die zahlreichen Kommunen in ganz Deutschland, die trotz problematischster Rahmenbedingungen in ihrem Haushalt ohne die Nutzung von dauerhaften Kassenkrediten auskommen. Beispielhaft sei auf die nachfolgend verlinkten Beiträge auf HaushaltsSteuerung.de verwiesen.

- Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite (Blog-Eintrag vom 20.10.2015)
- Kassenkreditschulden der Städte und Gemeinden in Sachsen (Blog-Eintrag vom 16.9.2015)
- Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
  Bevölkerungsrückgangs (Blog-Eintrag vom 11.9.2015)

- Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger Rahmenbedingungen
  im Sozialbereich (Blog-Eintrag vom 8.9.2015)

- Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer Steuereinnahmekraft
  (Blog-Eintrag vom 6.9.2015)

- Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden (Blog-Eintrag vom
  4.9.2015)


Tabelle 4 enthält Daten zur Höhe der Kassenkreditschulden, die sich die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgebürdet haben. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind allerdings nur die in kommunalen Kern- und Extrahaushalten aufgenommenen Kassenkredite erfasst. Werte zu den Kassenkrediten, die von den sonstigen FEUs der Kommunen aufgenommen worden sind, werden vom Statistischen Bundesamt nicht berichtet.

Das Kassenkreditniveau der Summe der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist insgesamt als sehr hoch einzustufen. Es gibt in Nordrhein-Westfalen vergleichsweise viele Kommunen mit sehr problematischen Kassenkreditbeständen. Ebenso gibt es in Nordrhein-Westfalen aber auch einige kassenkreditfreie Kommunen und Kommunen mit nur geringen Kassenkreditschulden.

Jahr Gesamte Schulden (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) darunter:
Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich
darunter:
Kassenkredite beim öffentlichen Bereich
Anteil der Kassenkredite an den gesamten Schulden
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Mrd.
Euro
in Euro je
Einwohner
in Prozent
2010 84,16 4.715 18,84 1.055 1,67 93 24,36
2011 89,36 5.010 21,69 1.216 0,60 34 24,95
2012 91,30 5.205 23,58 1.344 0,30 17 26,16
2013 94,24 5.371 25,25 1.439 0,28 16 27,09
2014 100,60 5.719 26,16 1.487 0,50 28 26,50
2015 100,50 5.683 26,26 1.485 0,52 29 26,65
2016 101,42 5.677 26,27 1.470 0,66 37 26,55
Tabelle 4: Entwicklung der Kassenkreditschulden der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen beim öffentlichen und beim nicht-öffentlichen Bereich (jeweils zum 31.12. des betreffenden Jahres)
Quelle: Eigene Darstellung (Daten entnommen aus: Statistisches Bundesamt, Statistiken über die Schulden der öffentlichen Haushalte ab 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden); zugrundegelegte Einwohnerzahlen bis 2011 auf Basis früherer Zählungen, ab 2012 auf Grundlage des Zensus 2011 (jeweils zum 30.6. des betreffenden Jahres; 2016 abweichend zum 31.12.2015)

Zur größentechnischen Einordnung der Höhe der Pro-Kopf-Kassenkreditschulden der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sei auf den Ländervergleich unter "Gesamt » Kommunen" verwiesen.



V. Weitere Informationen:

Informationen zu den Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen:
- Grundsteuer B in NRW: Zusammenhang zwischen Hebesatz und Einnahmen (Blog-Eintrag vom
  28.6.2017)

- Schulden-Vergleich der kreisfreien NRW-Städte (Blog-Eintrag vom 13.5.2017)
- Kommunen in Nordrhein-Westfalen ohne dauerhafte Kassenkredite (Blog-Eintrag vom
  27.12.2016)

- Kommunale Kassenkredite in NRW (Blog-Eintrag vom 21.12.2016)
- Entwicklung der Anzahl schuldenfreier Kommunen in Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom
  7.11.2016)

- Schuldenquoten der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom 13.6.2016)
- Kommunalstrukturen in Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom 25.5.2016)
- Steuereinnahmen und Hebesätze der NRW-Gemeinden nach Kreisen (Blog-Eintrag vom
  21.5.2016)

- Kommunen in Nordrhein-Westfalen ohne Schulden (Blog-Eintrag vom 29.4.2016)
- Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2016 der kreisfreien NRW-Städte (Blog-Eintrag
  vom 27.4.2016)

- Schulden-Ranking der 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom 19.4.2016)
- Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit
  20.000 bis 49.999 Einwohnern (Blog-Eintrag vom 11.4.2016)

- Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000
  Einwohnern (Blog-Eintrag vom 6.4.2016)

- Kassenkreditschulden der steuerstärksten kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
  (Blog-Eintrag vom 12.10.2015)

- Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
  Bevölkerungsrückgangs (Blog-Eintrag vom 11.9.2015)

- Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger Rahmenbedingungen
  im Sozialbereich (Blog-Eintrag vom 8.9.2015)

- Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer Steuereinnahmekraft
  (Blog-Eintrag vom 6.9.2015)

- Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Größenklassen-
  Vergleich (Blog-Eintrag vom 21.7.2015)

- Pro-Kopf-Kassenkredite 2010 bis 2013 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden
  in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (Blog-Eintrag vom 10.7.2015)

- Entwicklung der Hebesätze von Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer in
  Nordrhein-Westfalen von 1977 bis 2014 (Blog-Eintrag vom 14.6.2015)

- Vergleich der NRW-Kommunen zur Anzahl der Vollzeitäquivalente zum 30.6.2013 (Blog-Eintrag
  vom 18.12.2014)

- Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW
  (Blog-Eintrag vom 13.12.2014)

- Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (Blog-Eintrag vom
  2.12.2014)

- Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
  Nordrhein-Westfalen im Vergleich (Blog-Eintrag vom 15.11.2014)

- Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
  Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (Blog-Eintrag vom 29.10.2014)

- NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (Blog-Eintrag vom
  11.10.2014)

- Ranking zur Verschuldung der 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
  Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom 8.8.2014)

- Bürgerfest zur 20-jährigen Schuldenfreiheit in Raesfeld (Blog-Eintrag vom 20.9.2013)
- Ausgelagerte Geldschulden schuldenfreier NRW-Kommunen 2012 (Blog-Eintrag vom 1.9.2013)
- Sparkommissar in der Gemeinde Nideggen (Blog-Eintrag vom 18.7.2013)
- Neue Videoclips zu den schuldenfreien NRW-Kommunen Raesfeld und Langenfeld (Blog-Eintrag
  vom 6.6.2013)

- Strukturen und kommunalpolitisches Profil schuldenfreier NRW-Gemeinden (Blog-Eintrag vom
  27.5.2013)

- Plus drei schuldenfreie NRW-Kommunen im Jahr 2012 (Blog-Eintrag vom 25.5.2013)
- Haushaltssanierung in pflichtigen Stärkungspakt-Kommunen (Blog-Eintrag vom 26.4.2013)
- Stadt Monheim am Rhein auf dem Weg in die Schuldenfreiheit (Blog-Eintrag vom 16.2.2013)
- Video- und Audiospot zur einwohnerstärksten schuldenfreien Stadt: Langenfeld (Blog-Eintrag vom
  16.7.2012)

- Stadt Borken in Nordrhein-Westfalen hat sich komplett entschuldet (Blog-Eintrag vom 29.6.2012)
- Schuldenfreie Kommunen 2010 in Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom 30.12.2011)
- Schuldenfreie Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Blog-Eintrag vom 9.4.2011)
- Der Langenfelder Weg zur schuldenfreien Kommune - Interview mit Magnus Staehler (1.4.2009)

Blog-Einträge zur Kommunalverschuldung im Allgemeinen:
- Wie hoch sind die Schulden der Landkreise? (Blog-Eintrag vom 6.8.2018)
- Wer ist höher verschuldet: Bund, Länder oder Kommunen? (Blog-Eintrag vom 31.7.2018)
- Wie hoch sind die Schulden der kreisfreien Städte? (Blog-Eintrag vom 29.6.2018)
- Die 20 größten schuldenfreien Gemeinden in Deutschland (Blog-Eintrag vom 13.6.2018)
- Wer sind die am höchsten verschuldeten Kommunen in Deutschland? (Blog-Eintrag vom 10.6.2018)
- Die Staatsschulden im innerdeutschen Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 20.8.2017)
- Auslagerungsquote der kommunalen Schulden (Blog-Eintrag vom 13.8.2017)
- Entwicklung des Anteils der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben (Blog-Eintrag vom 3.8.2017)
- Kommunale Pro-Kopf-Schulden zum 31.3.2017 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 2.8.2017)
- Kommunale Zinsausgaben-Quote im EU-Vergleich (Blog-Eintrag vom 23.7.2017)
- Kassenkredite nach Kommunaltypen im Ländervergleich 2016 (Blog-Eintrag vom 6.6.2017)
- Durchschnittszinssätze der Kommunen im EU-Vergleich (Blog-Eintrag vom 17.5.2017)
- Trendwende bei den kommunalen Kassenkrediten? (Blog-Eintrag vom 4.5.2017)
- Entwicklung der deutschen Kommunalschulden in Prozent der kommunalen Einnahmen
  (Blog-Eintrag vom 27.4.2017)

- Zunehmende Beliebtheit von Wertpapierschulden in Kommunen (Blog-Eintrag vom 9.4.2017)
- Vorläufige Pro-Kopf-Schuldenstände der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2016
  (Blog-Eintrag vom 5.4.2017)

- Wertpapierschulden der kreisfreien Städte in Deutschland (Blog-Eintrag vom 21.2.2017)
- Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte 2012 bis 2015 (Blog-Eintrag vom 16.2.2017)
- Historische Entwicklung der kommunalen Kassenkredite seit 1960 (Blog-Eintrag vom 20.11.2016)
- Gläubiger-Struktur der Kommunalschulden in Deutschland (Blog-Eintrag vom 17.11.2016)
- Schulden der Landkreise im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 16.11.2016)
- Schuldenquoten der kreisfreien Städte in Deutschland (Blog-Eintrag vom 5.11.2016)
- Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze von Bund, Ländern und Kommunen in
  Deutschland seit 2001 (Blog-Eintrag vom 30.10.2016)

- Grundsteuer-B-Hebesätze und Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte (Blog-Eintrag
  vom 2.9.2016)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und
  gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2015 (Blog-Eintrag vom 15.8.2016)

- Kommunalschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014 (Blog-Eintrag vom 20.6.2016)
- Schuldenquoten der deutschen Kommunen im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 15.6.2016)
- Fälligkeitsstruktur und variabel verzinster Anteil der deutschen Staatsschulden (Blog-Eintrag
  vom 9.6.2016)

- Rechnerische Durchschnittszinssätze der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen in
  Deutschland (Blog-Eintrag vom 7.6.2016)

- Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte in Deutschland (Blog-Eintrag vom 19.5.2016)
- Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
  (Blog-Eintrag vom 8.5.2016)

- Pro-Kopf-Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland zum 31.12.2015
  im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 7.5.2016)

- EU-Ranking zu den Kommunalschulden in Prozent der kommunalen Einnahmen für die Jahre
  2014 und 2015 (Blog-Eintrag vom 23.4.2016)

- Kommunale Kassenkredite (Blog-Eintrag vom 12.4.2016)
- Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands (Blog-Eintrag vom 30.3.2016)
- Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland (Blog-Eintrag vom 24.3.2016)
- Kreditmarktschulden und Kassenkredite in den Kern- und Extrahaushalten von Ländern und
  Kommunen in Deutschland zum 30.9.2015 (Blog-Eintrag vom 18.2.2016)

- Notleidende Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in
  den Jahren 2013 und 2014 (Blog-Eintrag vom 4.2.2016)

- Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und Kommunen in Prozent der jeweiligen Schulden
  zum 31.12.2014 (Blog-Eintrag vom 14.10.2015)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 4.10.2015)

- Schuldenbedingte Belastung der Kernhaushalte der 103 kreisfreien Städte im Vergleich
  (Blog-Eintrag vom 29.8.2015)

- Auslagerungsgrad der kommunalen Verschuldung zum 31.12.2014 im Ländervergleich
  (Blog-Eintrag vom 22.8.2015)

- Pro-Kopf-Primärsaldo und Pro-Kopf-Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und Kommunen in
  Deutschland (Blog-Eintrag vom 7.7.2015)

- Pro-Kopf-Schulden aus Kassenkrediten in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer in den
  Jahren 2011 bis 2013 im Vergleich (Blog-Eintrag vom 30.6.2015)

- Vergleich der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen (Blog-Eintrag vom 22.6.2015)
- Schulden der Kommunen der 13 Flächenländer im Verhältnis zu ihren Einnahmen
  (Blog-Eintrag vom 27.4.2015)

- Kommunaler Finanzierungssaldo der 28 EU-Staaten im Verhältnis zu den kommunalen
  Einnahmen (Blog-Eintrag vom 24.4.2015)

- Stand und Entwicklung der kommunalen Kassenkredite (Blog-Eintrag vom 25.3.2015)
- EU-Vergleich: Kommunale Schulden im Verhältnis zu den kommunalen Einnahmen (Blog-Eintrag
  vom 22.3.2015)

- Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland (Blog-Eintrag vom 3.8.2014)
- Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland (Blog-Eintrag vom 3.8.2014)
- Pro-Kopf-Kommunalschulden im EU-Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.12.2013)
- Kommunale Pro-Kopf-Schulden 2012 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 14.8.2013)
- Kommunalschulden 2010 nach neuer Schuldenstatistik (Blog-Eintrag vom 23.10.2011)

Allgemeine Informationen zu den Themen Verschuldung und Haushaltskonsolidierung:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten

Linksammlungen zu kommunalen Finanz-Dokumenten:
- Links zu kommunalen Haushaltsplänen (Doppik)
- Links zu kommunalen Eröffnungsbilanzen (Doppik)
- Links zu kommunalen Jahresabschlüssen (Doppik)
- Links zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Doppik)





Quellen:
- Statistisches Bundesamt: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 2016 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 2015 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts 2014 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2013 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2012 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2011 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.
- Statistisches Bundesamt: Schulden der öffentlichen Haushalte 2010 (Fachserie 14 Reihe 5), Wiesbaden.

Hinweise zur Interpretation der Daten:
» Methodische Hinweise zur Staatsverschuldung in Deutschland

Definitionen zu den verwendeten Fachbegriffen:
» Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger