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Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands
Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands
30. März 2016 |
Autor: Andreas Burth
Im Weblog von HaushaltsSteuerung.de ist jüngst eine Analyse zu den
Kassenkreditschulden in den
Kernhaushalten
der kreisfreien Städte der Flächenländer erschienen (siehe Link). Neben den Kassenkrediten werden zu den Kernhaushalten der kreisfreien Städte
noch weitere Schuldenarten statistisch berichtet. Der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung enthält zum Stichtag 31.12.2014
beispielsweise auch einzelgemeindliche Daten zu den
Investitionskrediten und (indirekt) zu den
kreditähnlichen Rechtsgeschäften
im Kernhaushalt.
» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
Autor: Andreas Burth
Neben dem Kernhaushalt können sich die Kommunen auch über ihre kommunalen Unternehmen verschulden. Gerade einwohnerkräftigere
Kommunen, wie z.B. die kreisfreien Städte, nutzen diese Möglichkeit überdurchschnittlich häufig. Vor diesem Hintergrund
erscheint eine Betrachtung der Schulden der kreisfreien Städte unter Berücksichtigung des Kernhaushalts und der
Auslagerungen (z.B.
Eigenbetriebe
und GmbHs) besonders interessant. Zum Stichtag 31.12.2012 ist eine solche Schuldenanalyse bereits auf
HaushaltsSteuerung.de vorgenommen worden (siehe Link).
» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
Die im vorstehend verlinkten Blog-Eintrag analysierten Daten wurden seinerzeit vom Statistischen Bundesamt publiziert. Es
handelt sich dabei indes um eine einmalige Veröffentlichung, d.h. eine Aktualisierung auf Basis derselben Methodik ist an
dieser Stelle nicht durchführbar. Es bestehen jedoch alternative Datenquellen.
Eine solche alternative Datenquelle ist der bereits erwähnte Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung. Zwar enthält der
Wegweiser Kommune keine Kassenkreditdaten zu den ausgelagerten Einheiten - allerdings sind im Wegweiser Kommune zumindest
Werte zu den Kreditschulden der rechtlich unselbstständigen Unternehmen (d.h. der Eigenbetriebe) und der rechtlich
selbstständigen Unternehmen (z.B. GmbHs) der kreisfreien Städte enthalten. Damit lässt sich ein beträchtlicher Teil der
ausgelagerten Schulden abbilden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Wegweiser Kommune eine andere Definition des
Schuldenstandes verwendet als der zuvor verlinkte Blog-Eintrag auf Basis einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes.
Aus den Definitionsunterschieden können sich Abweichungen in der Schuldenhöhe ergeben.
Unter Zugrundelegung des Datensatzes des Wegweisers Kommune untersucht der vorliegende Beitrag auf vergleichender Grundlage
die Pro-Kopf-Verschuldung der 103 kreisfreien Städte der Flächenländer. Stichtag der Schuldenstände ist jeweils der 31.12.2014.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt und in kommunalen Unternehmen
- Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt nach Schuldenarten
- Schulden in Prozent der ordentlichen Einzahlungen (nur Kernhaushalt)
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Die kreisfreien Städte haben ein bestimmtes Portfolio an freiwilligen und pflichtigen Aufgaben. Diese
Aufgaben können die kreisfreien Städte zum einen in ihren Kernverwaltungen wahrnehmen. Zum anderen haben sie die Möglichkeit,
städtische Unternehmen (z.B. einen Eigenbetrieb oder eine GmbH) zu gründen und diese Unternehmen mit der Erfüllung bestimmter
städtischer Aufgaben zu betrauen. Diese Unternehmen im städtischen Mehrheitseigentum werden auch als Auslagerungen bezeichnet.
Die Auslagerungen können selbst Schulden aufnehmen. Diese Schulden tauchen im Haushalt der Kernverwaltung nicht unmittelbar
auf. Sie entziehen sich hierdurch häufig auch der öffentlichen Wahrnehmung, weshalb Auslagerungen z.T. auch als "Schattenhaushalte"
betitelt werden. Gleichwohl sind die Schulden der Auslagerungen der betreffenden Stadt wirtschaftlich genauso zuzurechnen wie
die Schulden im Haushalt der städtischen Kernverwaltung. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, bei Schuldenstandsanalysen auch
die Schulden der Auslagerungen einzubeziehen (sofern entsprechende Daten verfügbar sind).
Das Datenangebot des Wegweisers Kommune umfasst Schuldendaten zum Kernhaushalt und zu den städtischen Auslagerungen. Der
Kernhaushalt bezeichnet die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Kernverwaltung (d.h. ohne die Auslagerungen). Mit Auslagerungen
sind im Wegweiser Kommune konkret die (rechtlich unselbstständigen) Eigenbetriebe und die rechtlich selbstständigen Unternehmen
(z.B. in der Rechtsform der GmbH) angesprochen. Im Falle des Kernhaushalts werden die Investitionskredite, die Kassenkredite und
die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte abgedeckt. Weitere Informationen zu den hier verwendeten Kennzahlen können Sie Tabelle 1 entnehmen.
Betrachtet wird in diesem Blog-Eintrag nur der Stichtag 31.12.2014. Vorjahresvergleiche sind im Kontext der Schulden der
Auslagerungen aufgrund von Lücken im Datensatz des Jahres 2013 nicht möglich. Für das Jahr 2013 fehlen insbesondere für die
hessischen Kommunen vollständige Daten zu den Schulden der Auslagerungen. Im Falle der Kommunen in Sachsen können sich nach
Angaben der Indikatorenerläuterung des Wegweisers Kommune weitere Datenlücken ergeben. Für die drei kreisfreien Städte Sachsens
sind indes 2014er-Werte abrufbar. Da diese Werte auch jeweils in einer plausiblen Größenordnung liegen, wird hier davon ausgegangen,
dass die vorliegende Analyse kreisfreier Städte von den Datenlücken nicht oder zumindest nicht wesentlich betroffen ist.
Zu beachten ist, dass der verfügbare Datensatz nicht alle kommunalen Schuldenarten abdeckt. Es fehlen insbesondere die
impliziten Schulden (z.B. Pensionsverpflichtungen). Die impliziten Schulden werden erst in der
Doppik vollständig erfasst
(z.B. in Form von Pensionsrückstellungen). Da einige deutsche Kommunen (sowie der Bund und die meisten Länder) noch immer
kameral rechnen, werden doppische
Kennzahlen (noch) nicht statistisch nachgewiesen. Es ist damit darauf hinzuweisen, dass die hier berichteten Schuldenstände
nur einen Teil der tatsächlichen (doppischen) Gesamtverschuldung der kreisfreien Städte berücksichtigt.
Ferner sei an dieser Stelle angemerkt, dass die hier berichteten Schuldendaten nicht
konsolidiert berichtet werden. Eine
konsolidierte Darstellung würde flächendeckende
Gesamt- bzw.
Konzernabschlüsse voraussetzen. Bislang hat jedoch nur ein
kleinerer Teil der kreisfreien Städte in Deutschland Gesamt- bzw. Konzernabschlüsse vorgelegt.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass mit den Schulden lediglich eine Position der Passivseite der
Bilanz/Vermögensrechnung
betrachtet wird. Die Frage der etwaigen Vermögensdeckung muss an dieser Stelle aus Gründen der Datenverfügbarkeit
unbeantwortet bleiben.
Gegenstand des Beitrags sind die Schulden der 103 kreisfreien Städte der 13 Flächenländer Deutschlands. Die kreisfreien Städte zählen
zum 31.12.2014 in ihrer Summe 20.049.535 Einwohner (auf Basis des Zensus 2011). Die Stadtstaaten
bleiben aus Gründen der Vergleichbarkeit außen vor. Hintergrund ist, dass die Stadtstaaten neben kommunalen Aufgaben auch
das gesamte Portfolio an Landesaufgaben wahrnehmen. Die Unterschiede in den Aufgaben können sich auch im Schuldenstand
niederschlagen. Informationen über die Schuldenstände der Stadtstaaten sind z.B. auf folgender Seite abrufbar.
» Verschuldung der 16 Bundesländer in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die regionsangehörigen Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken. Aufgrund ihrer
Regionsangehörigkeit gelten die drei Städte im statistischen Sinne nicht als kreisfreie, sondern als kreisangehörige Städte.
Im Saarland gibt es keine kreisfreien Städte. Schuldendaten zu den Städte und Gemeinden im Saarland können Sie z.B. nachfolgendem Link entnehmen.
» Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 6|6): Verschuldung, Blog-Eintrag vom 11. Juni 2015
Autor: Andreas Burth
Eine besondere kommunale Schuldenart sind die Kassenkredite. Kassenkredite sind ein häufig verwendeter Indikator zur Beurteilung
der Finanzlage einer Kommune. Der eigentliche Zweck von Kassenkrediten ist die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Es
handelt sich mithin um eine spezielle Kreditform zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Finanzmitteln (z.B. aus Steuern).
Die meiste Zeit des Jahres sollte ihr Bestand daher bei exakt 0,00 Euro liegen. Kassenkredite haben Ähnlichkeit mit
Überziehungskrediten (Dispokredite bzw. Kontokorrentkredite) im privaten Bereich. Aufgrund ihrer i.d.R. kurzen Laufzeit unterliegen
Kassenkredite einem hohen Zinsänderungsrisiko. Zudem sind Kassenkredite - im Gegensatz zu Investitionskrediten - nicht durch
investiv geschaffene Vermögenswerte gedeckt. Sie werden vielmehr für konsumtive Zwecke aufgenommen. Die in Form von dauerhaften Kassenkrediten
angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung
(z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.
Einige Kommunen haben beschlossen, Kassenkredite einer Zweckentfremdung zu unterziehen, indem sie sie zur dauerhaften Finanzierung
laufender Defizite verwenden. Sie leben mithin über ihre Verhältnisse. Das Leben über die eigenen Verhältnisse fällt dabei umso
größer aus, je höher die Kassenkreditbestände sind. Von hohen Kassenkreditschulden
kann bereits ab 500 Euro je Einwohner gesprochen werden. Liegen sie sogar über 1.000 Euro je Einwohner, so hat sich die betreffende
Kommune sehr hohe Kassenkreditlasten aufgebürdet. Ab 2.000 Euro je Einwohner hat die Kassenkreditverschuldung - und damit auch das
Leben über die eigenen Verhältnisse - bereits enorme Ausmaße angenommen.
Ein Teil der Kommunen hat damit begonnen, Kassenkredite mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr - in einzelnen Fällen von
zehn Jahren oder länger - aufzunehmen. Es gibt gar Kommunen, die in derartigen Verträgen nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht
vereinbart haben (d.h. bei vorzeitiger Tilgungsfähigkeit müssten Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt werden). Auf den ersten
Blick scheinen derartige langfristige Kassenkredite plausibel, denn die Zinsen sind aktuell in der Tat sehr niedrig und könnten
jederzeit wieder steigen - sie können aber auch weiterhin so niedrig bleiben. Der aus der (etwaigen) Zinsersparnis gezogene Nutzen
langfristiger Kassenkredite kann allerdings nicht den Schaden aufwiegen, den das damit verbundene Signal der "Nicht-Konsolidierbarkeit
auf absehbare Zeit" verursacht. Langfristige Kassenkredite öffnen dem kommunalen Kassenkreditmissbrauch endgültig Tür und Tor. Die
Entscheidungsträger können in einer
psychologischen Vergeblichkeitsfalle landen, in der die (eigentlich mögliche) Konsolidierung des
Haushalts gar nicht erst ernsthaft angegangen wird, da sie fälschlicherweise als nicht realisierbar eingestuft wird.
Hinzu kommt, dass kurzfristige Kassenkredite aktuell zinsgünstiger sind als langfristige Kassenkredite, da die Gläubiger den
kurzfristigen Kassenkrediten ein geringeres Ausfall- und Zinsänderungsrisiko zurechnen. Langfristige Kassenkredite sind damit
heute teurer und nur eventuell langfristig günstiger. Zinsersparnisse können über langfristige Kassenkredite nur realisiert werden,
wenn das Zinsniveau steigt. Bleibt es weiterhin niedrig oder sinkt es eventuell sogar nochmals leicht, so zahlt die Kommune für ihre
langfristigen Kassenkredite mehr Zinsen als sie bei kurzen Laufzeiten hätte zahlen müssen. Dies ist letztlich nichts anderes als
eine Zinssatzspekulation zulasten des Steuerzahlers. Spekulationsgeschäfte sind keine kommunale Aufgabe.
Letztlich bedeutet eine dauerhafte Kassenkreditfinanzierung (z.B. mit einer Laufzeit von zehn oder 15 Jahren), dass die
betreffende Kommune sich nicht in der Lage sieht, auf absehbare Zeit ihre Finanzen vollständig in den Griff zu bekommen. Diese
Denkweise ist jedoch schon im Ansatz falsch, denn jeder Kommunalhaushalt ist auf absehbare Zeit konsolidierbar - und muss es
auch sein. Wäre ein Kommunalhaushalt tatsächlich nicht mehr aus eigener Kraft konsolidierbar, müsste das Land unverzüglich einen
Beauftragten (Staatskommissar) einsetzen. Die Kommunen haben aber selbst in nicht konsolidierbar erscheinenden Fällen
noch sehr viele Stellschrauben zur Verfügung, die in ihrer Summe den stetigen Haushaltsausgleich (bzw. Haushaltsüberschüsse)
gelingen lassen und damit einen Abbau der Kassenkredite ermöglichen. Die Kommunen haben eine enorme Kraft, die
mancherorts aufgrund jahrelanger Defizit- und Schuldenpolitik aber in Vergessenheit geraten ist.
Auf der Suche nach möglichen aufwands- und ertragsseitigen Konsolidierungsmöglichkeiten kann auch ein Blick in die
Haushaltssicherungskonzepte
anderer Kommunen helfen. Eine umfangreiche Linksammlung zu derartigen Haushaltssicherungskonzepten
mit zahlreichen Konsolidierungsideen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de auf folgender Seite.
» Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt und in kommunalen Unternehmen
Die Schuldenstände unter Berücksichtigung der Kernhaushalte und der kommunalen Unternehmen sind in Tabelle 2 verzeichnet. Die am
höchsten verschuldete kreisfreie Stadt Deutschlands ist demnach zum 31.12.2014 die hessische Stadt Darmstadt mit 17.200 Euro je
Einwohner. Den zweithöchsten Schuldenstand hat sich die Stadt Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz mit 12.109 Euro je Einwohner
aufgebürdet. Am dritthöchsten verschuldet hat sich die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz mit 11.881 Euro je Einwohner.
Die Plätze 4 und 5 im Schulden-Ranking belegen die Stadt Pirmasens in Rheinland-Pfalz (10.955 Euro je Einwohner) und die Stadt
Offenbach am Main in Hessen (10.931 Euro je Einwohner). Ebenfalls noch über der 10.000-Euro-je-Einwohner-Schwelle liegt die
baden-württembergische Stadt Mannheim mit 10.240 Euro je Einwohner. Gesamtschuldenstände von über 9.000 Euro je Einwohner finden
sich ferner in der rheinland-pfälzischen Stadt Ludwigshafen am Rhein (9.961 Euro je Einwohner) sowie in den nordrhein-westfälischen
Städten Mülheim an der Ruhr (9.947 Euro je Einwohner), Oberhausen (9.618 Euro je Einwohner), Hagen (9.212 Euro je Einwohner) und
Remscheid (9.047 Euro je Einwohner).
Am geringsten verschuldet haben sich zum Stichtag 31.12.2014 die Städte Memmingen in Bayern (1.138 Euro je Einwohner), Dresden
in Sachsen (1.381 Euro je Einwohner), Jena in Thüringen (1.584 Euro je Einwohner), Amberg in Bayern (1.596 Euro je Einwohner)
und Braunschweig in Niedersachsen (1.650 Euro je Einwohner). Die Stadt Dresden ist als einzige kreisfreie Stadt Deutschlands
im Kernhaushalt schuldenfrei.
Der Auslagerungsgrad (d.h. der prozentuale Anteil der ausgelagerten Schulden) weist eine Spannweite von 6,6 Prozent in Hof bis
100,0 Prozent in Dresden auf. In 62 von 103 Städten liegt der Auslagerungsgrad über 50 Prozent. In den übrigen 41 Städten nimmt
der Auslagerungsgrad zum 31.12.2014 einen Wert unterhalb der 50-Prozent-Schwelle an. Hieran wird deutlich wie wichtig bei kreisfreien Städten die
Berücksichtigung ausgelagerter Schulden zur Durchführung interkommunaler Vergleiche ist.
Darmstadt als die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt Deutschlands hat einen Auslagerungsgrad von 79,2 Prozent, d.h. der
weit überwiegende Teil der Schulden Darmstadts ist in den Auslagerungen (und hier v.a. in den rechtlich selbstständigen
Unternehmen) zu verorten. Andere extrem hoch verschuldete Städte, wie z.B. Pirmasens und Oberhausen, haben ihre Schulden
demgegenüber v.a. im Kernhaushalt.
Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt nach Schuldenarten
Im arithmetischen Mittel der 103 Einzelwerte liegt der Auslagerungsgrad der Verschuldung (siehe Tabelle 2) bei 57,3 Prozent.
Umgekehrt sind damit im Durchschnitt 42,7 Prozent der Gesamtschulden den Kernhaushalten zuzurechnen. Zu diesen Kernhaushaltsschulden
werden im Wegweiser Kommune nach Schuldenarten differenzierte Daten veröffentlicht, die in Tabelle 3 dargestellt werden.
Die höchsten Schuldenstände im Kernhaushalt haben die Städte Pirmasens in Rheinland-Pfalz (9.130 Euro je Einwohner), Oberhausen in
Nordrhein-Westfalen (8.806 Euro je Einwohner), Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz (8.435 Euro je Einwohner), Offenbach am Main in
Hessen (8.253 Euro je Einwohner) und Zweibrücken in Rheinland-Pfalz (7.607 Euro je Einwohner). Die Stadt Dresden in Sachsen ist im
Kernhaushalt zum 31.12.2014 als einzige kreisfreie Stadt Deutschlands schuldenfrei. Sehr geringe Kernhaushaltsschulden haben
ferner die Stadt Schweinfurt in Bayern (16 Euro je Einwohner),
die Stadt Wolfsburg in Niedersachsen (18 Euro je Einwohner) und
die Stadt Stuttgart in Baden-Württemberg (39 Euro je Einwohner).
Bei den als besonders problematisch geltenden Kassenkrediten liegen ebenfalls Pirmasens (7.516 Euro je Einwohner) und Oberhausen
(7.487 Euro je Einwohner) an der Spitze der Rangliste. Insgesamt haben 41 von 103 kreisfreien Städten sehr hohe Kassenkreditschulden
(d.h. mindestens 1.000 Euro je Einwohner). Davon liegen 27 Städte über 2.000 Euro je Einwohner und 19 Städte über 3.000 Euro je
Einwohner. In insgesamt sechs Städten sind sogar Kassenkreditbestände von über 5.000 Euro je Einwohner zu beobachten.
Für die Städte mit sehr hohen bis extrem hohen Kassenkreditschuldenständen ist festzustellen, dass sie in der Vergangenheit
deutlich über ihre Verhältnisse gewirtschaftet haben. Dies gilt in umso stärkerem Ausmaß, je höher das Kassenkreditniveau ausfällt.
So hat z.B. in den 19 Städten mit Kassenkrediten von über 3.000 Euro je Einwohner das Leben über die eigenen Verhältnisse bereits
ausschweifende Ausmaße angenommen.
Die Städte, die sich hohe Kassenkreditschulden aufgebürdet haben, sind in den kommenden Jahren gefordert, über eine konsequente
Haushaltskonsolidierung regelmäßige Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften, um durch den schrittweisen Abbau der Kassenkreditverschuldung
das Ziel der vollständigen Kassenkreditfreiheit voranzutreiben. Dieser Weg wird zweifelsohne auch unangenehme Konsolidierungsentscheidungen
erfordern. Die Einschnitte werden allerdings umso tiefgehender ausfallen, je länger eine ernsthafte Haushaltskonsolidierung heraus
gezögert wird. Die Verantwortung zur Konsolidierung des Haushalts liegt in erster Linie bei den Städten selbst. Das Recht auf
Selbstverwaltung ist untrennbar verknüpft mit der Pflicht zu Selbstverantwortung. Unter letztere fällt auch die Eigenverantwortung
in finanziellen Angelegenheiten. Städte, die dieser Pflicht zur finanziellen Eigenverantwortung in der Vergangenheit nicht nachgekommen
sind, haben diese Versäumnisse zu korrigieren. In diesem Kontext ist auch die Kommunalaufsicht gefordert. Insbesondere in weniger
konsolidierungswilligen Städten sollten die Aufsichtsbehörden mit Nachdruck auf eine unverzügliche Haushaltskonsolidierung drängen.
Neben den hoch mit Kassenkrediten verschuldeten Städten gibt es auch das Gegenstück: kassenkreditfreie Städte. Insgesamt sind
zum 31.12.2014 39 kreisfreie Städte kassenkreditfrei. Es handelt sich hierbei um folgende Städte: Amberg, Ansbach, Aschaffenburg,
Baden-Baden, Bamberg, Bayreuth, Braunschweig, Chemnitz, Coburg, Dresden, Emden, Erlangen, Fürth, Heidelberg, Heilbronn, Hof,
Ingolstadt, Jena, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Landshut, Leipzig, Mannheim, Memmingen, München, Nürnberg, Oldenburg (Oldenburg),
Passau, Pforzheim, Potsdam, Regensburg, Schwabach, Schweinfurt, Straubing, Stuttgart, Suhl, Ulm, Wiesbaden und Wolfsburg.
Schulden in Prozent der ordentlichen Einzahlungen (nur Kernhaushalt)
Eine weitere interessante Kenngröße für den Kernhaushalt ist die Berechnung der Schuldenhöhe zum 31.12.2014 im prozentualen
Verhältnis zu den ordentlichen Einzahlungen des Jahres 2014. Die Kennzahl ist ein Indikator für die Finanzierbarkeit/Tragfähigkeit
des aktuellen Schuldenstandes.
Für die 103 kreisfreien Städte offenbart sich eine große Spannweite, die von 338,6 Prozent (Pirmasens) bis 0,0 Prozent (Dresden) reicht. Die höchsten
Kernhaushaltsschulden im Verhältnis zu den ordentlichen Einzahlungen im Kernhaushalt haben die rheinland-pfälzischen Städte
Pirmasens (338,6 Prozent) und Zweibrücken (316,8 Prozent). Es folgt auf Rang 3 die hessische Stadt Offenbach am Main mit 303,0 Prozent.
In insgesamt sechs kreisfreien Städten ist eine Schuldenhöhe festzustellen, die unterhalb der Schwelle von zehn Prozent der
ordentlichen Einzahlungen liegt. Es handelt sich um Dresden in Sachsen (0,0 Prozent), Schweinfurt in Bayern (0,5 Prozent),
Wolfsburg in Niedersachsen (0,5 Prozent), Stuttgart in Baden-Württemberg (1,1 Prozent), Kempten (Allgäu) in Bayern (6,8 Prozent)
und Ingolstadt in Bayern (8,2 Prozent).
Weitere Informationen
Weitere Analysen zu den städtischen Finanzen im kreisfreien Raum sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten verfügbar.
» Primärsalden der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 25. März 2016
Autor: Andreas Burth
» Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 15. Februar 2016
Autor: Andreas Burth
» Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach Steuerarten, Blog-Eintrag vom 18. August 2015
Autor: Andreas Burth
» Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer, Blog-Eintrag vom 27. Juli 2015
Autor: Andreas Burth
» Rankings über das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 30. Januar 2016
Autor: Andreas Burth
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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