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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schulden, implizite

Unter impliziten Schulden versteht man alle "verdeckten" Schulden der öffentlichen Gebietskörperschaften. Zu den impliziten Schulden zählen v.a. die Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung darstellen (z.B. Pensionsverpflichtungen). Implizite Schulden werden in der amtlichen Schuldenstatistik nicht abgebildet.

Die impliziten Schulden werden im Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) offengelegt. So werden z.B. Renten- und Pensionsverpflichtungen durch Rückstellungsbildung in der Bilanz/Vermögensrechnung abgebildet.

Gegensatz: explizite Schulden.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger