Unter impliziten Schulden versteht man alle "verdeckten"
Schulden der
öffentlichen Gebietskörperschaften.
Zu den impliziten Schulden zählen v.a. die Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung darstellen (z.B. Pensionsverpflichtungen).
Implizite Schulden werden in der amtlichen Schuldenstatistik nicht abgebildet.