Ein weiterer Ansatz zur Abgrenzung des Begriffs der expliziten Schulden besteht darin, unter die expliziten Schulden all jene Verbindlichkeiten
fallen zu lassen, die in der amtlichen Schuldenstatistik erfasst werden.
Zu den expliziten Schulden zählen in diesem Falle insbesondere die
Schulden beim öffentlichen Bereich und die
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Zusätzlich werden auch die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung schuldenstatistisch abgebildet und
können hinzugerechnet werden.