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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schulden, explizite

Unter dem Begriff der expliziten Schulden werden alle in verbriefter Form ausgestellten Verbindlichkeiten der öffentlichen Gebietskörperschaften (z.B. Kommunalanleihen, Bundesanleihen) zusammengefasst.

Ein weiterer Ansatz zur Abgrenzung des Begriffs der expliziten Schulden besteht darin, unter die expliziten Schulden all jene Verbindlichkeiten fallen zu lassen, die in der amtlichen Schuldenstatistik erfasst werden. Zu den expliziten Schulden zählen in diesem Falle insbesondere die Schulden beim öffentlichen Bereich und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Zusätzlich werden auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung schuldenstatistisch abgebildet und können hinzugerechnet werden.

Gegensatz: implizite Schulden.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger